Securenta AG: Gläubigerversammlung verlegt/Insolvenzverwalter weiter im Amt
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Pressemeldung von:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Das Insolvenzgericht Göttingen hat den Anschlusstermin zur Gläubigerversammlung am 25.03.2008 vom 13.05.2008 auf den 07.10.2008 verlegt. Als Grund hierfür nannte das Gericht, dass vor der Durchführung des Termins noch über den Befangenheitsantrag gegen den Insolvenzrichter Schmerbach zu entscheiden sei. Hierfür seien weitere Stellungnahmen der Beteiligten einzuholen. Im Übrigen sei die Abhaltung der Gläubigerversammlung vor dem nun in den Oktober verlegten Termin nicht erforderlich, da das Insolvenzgericht die Frist zur Anmeldung der Forderungen bis zum 30.09.2008 verlängert habe.
Bis zu dem Termin am 07.10.2008 bliebe nach Auskunft des Insolvenzgerichts der Insolvenzverwalter Peter Knöpfel im Amt. Über dessen Abwahl hat die Gläubigerversammlung bereits am 25.03.2008 abgestimmt. Das Gericht setzt sich damit über den Willen der Gläubigerversammlung als wichtigstes Selbstbestimmungsorgan der Gläubiger im Insolvenzverfahren hinweg. Die Gläubiger gaben ein klares Votum gegen den Insolvenzverwalter ab. Für die Anleger der „Göttinger Gruppe“ verläuft das Insolvenzverfahren sehr unbefriedigend. Zu Beginn sahen sie sich mit den Äußerungen des Insolvenzverwalters konfrontiert, der die Anleger lediglich als nachrangige Gläubiger qualifizierte, denen nach der Insolvenzordnung kein Stimmrecht zusteht. Zur weiteren Verunsicherung trug der Insolvenzverwalter bei, als er sämtliche Anleger anschrieb und ihnen mitteilte, dass infolge der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, der Fiskus sämtliche Steuervorteile zurückverlangen könne. Nun verzögert sich der Abschluss des Insolvenzverfahrens immer weiter. Auch schafft das Insolvenzgericht es nicht eine klare Linie in das Verfahren zu bringen und sich zu den entscheidenden Fragen zu äußern. Damit schlägt der „größte Finanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte“ selbst im Insolvenzverfahren weitere Wellen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung halten wir es weiterhin für sinnvoll, dass betroffene Anleger der „Göttinger Gruppe“ eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Vertretung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren beauftragen. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe/Securenta" anschließen. BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg Telefon: 06071-823780 Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165 Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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