Scientology-Beauftragte von Hamburg der Unwahrheit überführt - Das Zivilgericht Hamburg sah es in der mündlichen Verhandlung am 25.01.2007 als erwiesen an, dass Ursula Caberta in dem Buch „Schwarzbuch Scientology“ unwahre Behauptungen aufgestellt hat und diese Passagen in ihrem Buch nicht wiederholt werden dürfen. Geklagt hatte der Vermieter der Scientology Kirche Hamburg e.V.
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