Scientology-Beauftragte von Hamburg der Unwahrheit überführt - Das Zivilgericht Hamburg sah es in der mündlichen Verhandlung am 25.01.2007 als erwiesen an, dass Ursula Caberta in dem Buch „Schwarzbuch Scientology“ unwahre Behauptungen aufgestellt hat und diese Passagen in ihrem Buch nicht wiederholt werden dürfen. Geklagt hatte der Vermieter der Scientology Kirche Hamburg e.V.
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Scientology-Beauftragte von Hamburg der Unwahrheit überführt

2008/02/05 14:30

Pressemeldung von:
Frank Busch
Das Zivilgericht Hamburg sah es in der mündlichen Verhandlung am 25.01.2007 als erwiesen an, dass Ursula Caberta in dem Buch „Schwarzbuch Scientology“ unwahre Behauptungen aufgestellt hat und diese Passagen in ihrem Buch nicht wiederholt werden dürfen. Geklagt hatte der Vermieter der Scientology Kirche Hamburg e.V., die Waterfront Grundstücksgesellschaft, gegen Caberta und das Gericht sah es als erwiesen an, dass die in ihrem Buch aufgestellten Behauptungen im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen am Gebäude Domstraße 9 und dem für die Tätigkeiten beauftragten Architekten falsch
Scientology-Beauftragte von Hamburg der Unwahrheit überführt
waren.

Das Gericht stellte in der mündlichen Verhandlung klar heraus, dass Frau Caberta die Öffentlichkeit falsch informiert hat. Die Kosten des Verfahrens muß zudem die Beklagte Frau Caberta tragen. Der vorsitzende Richter bemerkte in der Verhandlung, dass „die angegriffenen Behauptungen unstrittig unwahr sind“.

Ursula Caberta´s Buch ist reine Propaganda mit der Absicht, Scientology und Scientologen sowie jeden, der unbefangen gegenüber tritt, zu diffamieren. Ihr Hauptthema, dass Scientology keine Religion sei, wird von über 40 Entscheidungen deutscher Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht eindeutig widerlegt. All diese Urteile bestätigen die religiöse Natur von Scientology und das Recht von Scientologen, ihre Religion frei auszuüben. Schon 1994 verbot das Hamburgische Oberverwaltungsgericht der Hamburger Behörde für Inneres die weitere Verbreitung von bestimmten Äußerungen in einer von Caberta herausgegebenen Anti-Scientology-Broschüre. Das Gericht stellte fest:

„Insoweit verletzen die Äußerungen das von der Antragsgegnerin (Behörde für Inneres, Arbeitsgruppe Scientology) gegenüber dem Antragssteller (Scientology Kirche Hamburg e.V.) zu beachtende Neutralitäts- und Toleranzgebot durch einseitig negative und zudem unsachliche Bewertungen der Lehre des Antragstellers....Ihr Eingriff in das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ist in diesem Umfang rechtswidrig“ 1998 bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht, dass die Scientology Kirche Frau Caberta aufgrund von diversen Anhaltspunkten folgende Vorwürfe machen darf: „Missachtung des Grundgesetzes (Artikel 3, 4 und 5), Verletzung der Menschenrechtskonventionen der KSZE und der Vereinten Nationen, Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes, Amtsmissbrauch, Verletzung des Datenschutzgesetzes, widerrechtliche Boykottaufrufe“.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://scientology-hamburg.org
 

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