Schweizer Bankgeheimnis - ein Netzwerk zur Nötigung der Eidgenossen? - An die Eidgenossen und Roger Köppel, „Weltwoche“: Sie behaupten, die Eidgenossen könnten demokratisch über Gesetze und Verfahren abstimmen. Das stimmt nicht, wenn es Ihre eigenen Grundrechte wie gleiches Recht für alle und das Recht auf einen fairen Prozess betrifft. Ein alltäglicher Fall: Sie sind Angestellter, Auftragnehmer oder Kunde im Netzwerk einer Bank und Sie wurden mit erheblichem Schaden betrogen. Sie erkennen plötzlich, dass Sie kein Einzelfall sind und sogar Beihilfe geleistet haben zu Straftaten. Denkbar besonders in Banken mit Millionen an „ungeklärtem Schwarzgeld“.
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Schweizer Bankgeheimnis - ein Netzwerk zur Nötigung der Eidgenossen?

2008/03/18 18:19

Pressemeldung von:
Dr. Angelika Fritz
An die Eidgenossen und Roger Köppel, „Weltwoche“: Sie behaupten, die Eidgenossen könnten demokratisch über Gesetze und Verfahren abstimmen. Das stimmt nicht, wenn es Ihre eigenen Grundrechte wie gleiches Recht für alle und das Recht auf einen fairen Prozess betrifft.

Ein alltäglicher Fall: Sie sind Angestellter, Auftragnehmer oder Kunde im Netzwerk einer Bank und Sie wurden mit erheblichem Schaden betrogen. Sie erkennen plötzlich, dass Sie kein Einzelfall sind und sogar Beihilfe geleistet haben zu Straftaten. Denkbar besonders in Banken mit Millionen an „ungeklärtem
Schweizer Bankgeheimnis - ein Netzwerk zur Nötigung der Eidgenossen?
Sie setzt sich für "gleiches Recht für alle" und "fairen Prozess" für die Eidgenossen ein
Schwarzgeld“. Mit Ihrem gesunden Rechtsempfinden wehren Sie sich, wollen Ihren Schaden ersetzt haben und weigern sich, weiter Beihilfe zu leisten. Nun werden Sie bedroht, entlassen oder Sie bekommen keine Aufträge mehr. Sie gehen juristisch vor, verlieren im Verfahren, werden gemobbt und mit Klagen und Anzeigen der Bank verfolgt. Wie das? Ihre Bank als Unternehmen hat Rechte, die Sie als Eidgenosse nicht haben: Durch Ihr „Schweizer Bankgeheimnis“, Art. 47, besser "Betriebsgeheimnis der Banken und ihrer Netzwerke".

Wenn Sie hier nämlich kriminelle Verantwortliche anzeigen wollen, müssen Sie gegenüber „Dritten“ zwangsläufig betriebliche Interna der Bank als Beweis vorlegen. Genau das dürfen Sie nicht, andernfalls drohen Ihnen hohe Strafen durch genau diesen „Maulkorb“, Art. 47. Das so gepriesene Bankgeheimnis verhindert also Ihr Recht auf einen fairen Prozess und nötigt Sie zudem, weiterhin Beihilfe zu Verbrechen zu leisten. Wie in der Mafia - einmal gefangen in deren Netz gibt es kein Entrinnen mehr! Falls Sie sich trotzdem nicht einschüchtern lassen, falls Ihre Klage überhaupt angenommen wird, zieht die Bank /Unternehmen den Joker: Sie kann einen Vertreter als Zeugen bestimmen, vielleicht Ihren Neider, der davon profitiert. Der wird dann mit besonderen Rechten ausgestattet: Als „Zeuge“ kann er in geheimen Verfahren Ihrem Richter ein „gut gefülltes“ versiegeltes Couvert übergeben. Ein Recht NUR für Vertreter von Banken und Unternehmen! Nicht für Sie!

Das verletzt nicht nur Ihr Grundrecht „gleiches Recht für alle“: Es ist eigentlich die gesetzliche Aufforderung zu aktiver Beeinflussung oder gar Bestechung des Richters. In der Urteilsbegründung wird übrigens nichts erwähnt – denn es ist und bleibt geheim. Sie können dagegen deshalb auch nicht in der nächsten Instanz vorgehen. Resultat: SIE werden finanziell ruiniert oder/und werden als Opfer zum Straftäter „verurteilt“ - Ihr Leben lang! Als Schweizer sind Sie also doppelt betrogen: Kein gleiches Recht für alle, kein fairer Prozess und ein "Maulkorb". Haben Sie je darüber abgestimmt? Nein? Uninformiert? Kein Wunder: Kein Medium darf darüber berichten, wie man an Ihrem erkennen kann, denn sonst müssten Sie Bankinternes veröffentlichen. Ein „Schweizer Schwindel“ zieht eben stets den nächsten nach!



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