Schuhe im Treppenhaus sind unzulässig - KÖLN – Wer eine kleine Wohnung hat, keinen Keller oder zu wenig Stauraum, darf nicht ohne weiteres die alltägliche Ablage in den Flur oder das Treppenhaus vor der Wohnung verlagern. Das gilt auch für Schuhe, Garderobe oder Regenschirme. Darauf macht Frank Hillemeier von der Hausverwaltung ImmoConcept Hillemeier in einem Beitrag für den "Kölner Wochenspiegel" aufmerksam. "Hier handelt es sich um Gemeinschaftsflächen, die nicht ohne weiteres von einzelnen Hausbewohnern belegt werden dürfen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt.
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