Schadensersatzklage gegen Deltoton AG eingereicht - Die Stuttgarter Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte hat für ein BSZ®-Mitglied Klage auf Schadensersatz gegen die Würzburger Deltoton AG wegen Verletzung von Aufklärungspflichten beim Erwerb von atypisch stillen Beteiligungen eingereicht. Von Ende 2001 bis Mitte 2002 hatte der Kläger auf Empfehlung eines Mitarbeiters der inzwischen insolventen Futura Finanz AG insgesamt vier so genannte atypisch stille Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG (jetzt: Deltoton AG) erworben. Die Beteiligungen hatten zusammen eine Gesamtvertragssumme - einschließlich 5 % Agio - in Höhe von rund € 60.000,00, welche der Kläger teils durch Einmaleinlagen, teils in monatlichen Raten erbringen sollte. Alles in allem zahlte der Kläger bis zu seiner außerordentlichen Kündigung der Beteiligungen Ende 2007 fast € 35.
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