SPD: Zwangsweise Frühverrentung ist abgewendet - Ältere Langzeitarbeitslose müssen nicht mehr befürchten, vor dem 63. Lebensjahr zwangsweise mit Abschlägen in Rente geschickt zu werden. Es sei «in letzter Minute» gelungen, eine Verständigung mit der Union zu erzielen, teilte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck am Donnerstag in Berlin mit. Damit «müssen Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht mehr fürchten, mit 58 Jahren zwangsverrentet zu werden und im Alter starke finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen». «Erst ab dem 63.
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SPD: Zwangsweise Frühverrentung ist abgewendet

2007/11/29 15:21

Pressemeldung von:
ANCOSO Development GmbH
Ältere Langzeitarbeitslose müssen nicht mehr befürchten, vor dem 63. Lebensjahr zwangsweise mit Abschlägen in Rente geschickt zu werden. Es sei «in letzter Minute» gelungen, eine Verständigung mit der Union zu erzielen, teilte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck am Donnerstag in Berlin mit. Damit «müssen Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht mehr fürchten, mit 58 Jahren zwangsverrentet zu werden und im Alter starke finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen». «Erst ab dem 63. Lebensjahr können Empfänger von Arbeitslosengeld II künftig auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche
SPD: Zwangsweise Frühverrentung ist abgewendet
Bergarbeiter gehören zu den klassischen Risikokandidat für eine Frühverrentung (Symbolbild)
verwiesen werden - und das nur, wenn ein solcher Verweis keine unzumutbare Härte erzeugt», betonte Beck hervor. Die SPD habe «die Zwangsrente mit 58 Jahren» gestoppt.

Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhalten nach den Worten des SPD- Chefs vom 58. Lebensjahr die Möglichkeit, sich nicht mehr arbeitssuchend zu melden, falls ihnen nicht innerhalb von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Ihnen stünden auf eigenen Wunsch auch die Integrationsangebote der Arbeitsagentur oder Kommunen zur Verfügung. Frauen und Menschen mit einer Schwerbehinderung könnten bisher noch unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen und damit früher als andere Versicherte. Dieser besondere Schutz, so Beck, solle sich nicht in einen Nachteil verkehren. «Gerade diese Menschen profitieren von der gefundenen Regelung.»

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sprach «von einem Schritt nach vorn». Damit sei der Kreis der Betroffenen eingeengt worden. Der DGB hätte sich allerdings gewünscht, dass kein Arbeitsloser mit Abschlägen in Rente geschickt werde. «Es ist eine Teillösung», sagte Buntenbach der dpa. Damit bleibe zumindest Frauen und Behinderten ein lebenslanger Abschlag auf die Rente von bis zu 18 Prozent erspart. Der Abschlag beträgt künftig maximal 7,2 Prozent. Die Gewerkschafterin nannte es «positiv», dass die gefundene Regelung auch für sogenannte Aufstocker gilt, die Niedrigverdienste durch staatliche Leistungen aufbessern müssen.



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