Robbie Williams Fall verwechselte die Polizei die KSK mit Kommando Spezialkräfte
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Pressemeldung von:
Conny Crämer
Im Robbie Williams Fall ist es wahrscheinlich, daß die Journalistin Conny Crämer, die ihn vor Gefahren waren sollte, mit dem Kommando Spezialkräfte (KSK) verwechselt wurde. Frau Crämer ist pflichtversicherte Journalistin in der Künstlersozialkasse, die dieselbe Abkürzung KSK hat.
Im Herbst 2004 war Frau Crämer mehrfaches Attentatsopfer unterschiedlicher Gruppierungen. Auch wurde ihr ein ägyptisch anmutendes Relief vorübergehend auf die Hand eingeprägt. Sie sollte Herrn Williams damals vor Gefahren warnen, wurde aber unter Drogen, Nervengas und andere unbekannte
Substanzen gesetzt. Die Sache liegt als Aktenzeichen 10 Js 262/06 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Sie wurde bereits im letzten Jahr von Oberstaatsanwalt Dr. Stahl der Generalstaatsanwaltschaft wieder an die Staatsanwaltschaft zwecks Ermittlungen zurückgereicht. Auch ist die Presse negativ involviert, weil diese sich vor Berichterstattung scheuen. Stattdessen wurde erfunden, Frau Crämer hätte Robbie Williams bestalkt. Ob es sich hierbei um Racheakte von der Presse handelte, die dachte Frau Crämer sei in der Kommando-Spezialkräfte hält die Journalistin für wahrscheinlich.
Die BILD-Zeitung war wohl ebenso sauer, daß Frau Crämer nicht erzählen wollte, warum sie im Herbst 2005 per Email MI5 und andere britischen Behörden um Hilfe gebeten hatte. Ebenso wurde Frau Crämer nach September 2004 erneut im November 2004 entführt, in einem Hotel vergiftet, intubiert und auch gefoltert. Sie sollte unbedingt sagen, wo nachts eine Präsidentenmaschine landen könnte und wie man an eine Landeerlaubnis käme. Frau Crämer ist jedoch nicht Cornelia Cramer, PR-Dame des Luftfahrtbundesamtes. Das ist eine ganz andere Frau. Frau Crämer fand vor einiger Zeit über Google die fast gleiche Namensvetterin. Beide kennen sich nicht persönlich und sahen sich auch zu keinem Zeitpunkt. Frau Crämer informierte die Attentäter in ihrem Hotelzimmer, daß diese am besten bei dem Innenministerium um Landeerlaubnis bitten sollten. Sie konnte sich dunkel erinnern, daß Charter-Maschinen auch dort um Landeerlaubnis bitten, wenn diese längere Zeit nach normalen Düsseldorfer Flughafenschluß noch landen wollen. Mit der Falschberichterstattung der Presse sollte wohl ebenso Falschberichterstattung des WDR vertuscht werden. Da auch die öffentlich-rechtlichen Sender kein Interesse an Aufklärung haben, obwohl Frau Crämer aufgrund ihres ehemaligen PR-Kunden, die WDR-Tochter german united distributors beinahe ermordet wurde, beruhten die weiteren Anschläge wahrscheinlich auf deren Involvierung. Sie wusste von Ermordungen aufgrund von einer ausgestrahlten WDR-Dokumentation. Mit der Vertuschung kommen die öffentlich-rechtlichen Sender jedoch ihrem Sendeauftrag nicht nach und dürfen tatsächlich verboten werden und die GEZ-Gebühren für verfassungswidrig und rechtswidrig erklärt werden. Solch eine Klage liegt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf unter Aktenzeichen 27 K 4132/07.
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