Robbie Williams Fall beim BGH - Haft wurde beantragt
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Pressemeldung von:
Conny Crämer
Was ist dran an der ominösen Stalker-Geschichte, damals zu "Wetten daß?" in Düsseldorf von Dezember 2005? Robbie Williams trat damals mit seiner neuen Single „Advertising Space“ in der ZDF-Sendung auf. Wieso handeln Gerichtskasse und Düsseldorfer Gerichte verfassungswidrig und verstoßen gegen Grundsatzurteile? Wieso wird mit terroristischen und verschwörerischen Gruppierungen kollaboriert.
Licht ins Dunkel soll nun der Bundesgerichtshof bringen. Eine Klage wurde heute von der Journalistin, Therapeutin und Rechtsberaterin Cornelia Crämer aus Düsseldorf eingereicht.
Wiederholt hat man versucht, verfassungswidrig Gerichtskosten zur Gerichtssache Williams gegen Crämer einzutreiben. Ebenso kam der angebliche Rechtsanwalt von Herrn Williams, Dr. Frank Barner aus Berlin nicht der Aufforderung von Frau Crämer nach, zu beweisen, daß er der von Herrn Williams beauftragte Rechtsanwalt sei. Ein Habeas Corpus Akt kann zur Zeit de jure nicht gewährt werden. Herr Williams sowie weitere Betroffene müssen sich selber im völlig klaren Geisteszustand erklären, daß sie nichts dagegen haben, von Verbrechern entführt oder ermordet zu werden. Solch eine persönliche Aussage liegt aber nicht vor.
Erst nach einer solchen Aussage, muß Frau Crämer laut Menschen-, Völker- und Verfassungsrecht diese nicht vor Gefahren warnen. Ansonsten könnte sie sich selber der Unterstützung verfassungsfeindlicher, menschenrechtsfeindlicher und staatsfeindlicher Strukturen schuldig machen. Als Journalistin darf sie laut Artikel 18 GG keine verfassungsfeindlichen Strukturen unterstützen. Habeas Corpus fällt unter Artikel 1 GG Absatz 1, der zu würdigen ist, wenn eine solche Willenserklärung vorliegt. Angeblich wollte der Sänger nicht vor einer lebensbedrohlichen Gefahr gewarnt werden. In ihrer heutigen Klage hat sie Haft für mehrere Personen sowie Beschlagnahme von Beweismaterial beantragt. Da der Fall an sich auf der Hand liegt, besteht auch keine Vernichtungsgefahr von Beweismaterial. Selbst wenn Einiges vernichtet werden würde, gäbe es genügend Adressaten, die sowohl per Fax als auch Email oder sonstig im Internet auf Webseiten informiert worden sind.
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