Rentadomo Immobilenfonds: BHW Bank zum Schadensersatz verurteilt. - Das Landgericht Hannover hat Anlegern der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. Schadensersatz gegen die BHW Bank zugesprochen. Die BHW Bank hat nach den Feststellungen des Landgerichts mit der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co in institutionalisierter Weise zusammengearbeitet und ist deshalb nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet, weil sie sich ihren Wissensvorsprung im Hinblick auf die niedrigeren Mieteinnahmen als im Prospekt prognostiziert zurechnen lassen muss.
Die BHW Bank habe aufgrund ihrer engen Zusammenarbeit mit der Rentadomo-Gruppe Kenntnis von den tatsächlich niedrigeren Mieteinnahmen des Fonds gehabt. Es wäre daher die Pflicht der Bank gewesen, alle über sie finanzierenden Anleger des Fonds vor dem Beitritt über die tatsächlichen Verhältnisse aufzuklären.