Phoenix - Insolvenzverwalter verliert Klagen gegen Anleger – - Kapitalanleger können nach Auffassung des Gerichts gegen Rückforderung der ausbezahlten Scheingewinne mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen. Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH können nach einem Urteil des Landgerichts Weiden ihre Schadenersatzansprüche gegen die zwischenzeitlich erhobenen Rückforderungen des Insolvenzverwalters aufrechnen. Der Insolvenzverwalter nahm in den letzten Wochen eine Vielzahl von Anlegern gerichtlich auf Rückzahlung der erhaltenen Scheingewinne in Anspruch. In zahlreichen Fällen erlischt durch die gerichtlich durchgesetzte Aufrechnung fast die gesamte Forderung des Insolvenzverwalters. Eine Verteidigung gegen die bereits vorliegenden Rückforderungsklagen ist daher in jedem Fall sinnvoll.
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Phoenix - Insolvenzverwalter verliert Klagen gegen Anleger –

2008/07/11 16:24

Pressemeldung von:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Kapitalanleger können nach Auffassung des Gerichts gegen Rückforderung der ausbezahlten Scheingewinne mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen. Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH können nach einem Urteil des Landgerichts Weiden ihre Schadenersatzansprüche gegen die zwischenzeitlich erhobenen Rückforderungen des Insolvenzverwalters aufrechnen. Der Insolvenzverwalter nahm in den letzten Wochen eine Vielzahl von Anlegern gerichtlich auf Rückzahlung der erhaltenen Scheingewinne in Anspruch.

In zahlreichen Fällen erlischt durch die gerichtlich durchgesetzte Aufrechnung fast
Phoenix - Insolvenzverwalter verliert Klagen gegen Anleger –
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die gesamte Forderung des Insolvenzverwalters. Eine Verteidigung gegen die bereits vorliegenden Rückforderungsklagen ist daher in jedem Fall sinnvoll. Das für die Anleger des Phönix Kapitaldienst GmbH positive Urteil des LG Weiden ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Es besteht nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte dennoch kein Grund für Sorgenfalten bei den Anlegern. Schließlich hat der Bundesgerichtshof bereits in einem ähnlich gelagerten Fall die Aufrechnungsmöglichkeit des Anlegers bejaht. Insgesamt hat sich nach Ansicht von Rechtsanwalt István Cocron, durch die aktuellen Urteile die Ausgangslage der Anleger und Anfechtungsbetroffenen erheblich verbessert.

Anleger sollten sich daher prüfen lassen, ob sich erfolgreich gegen die Klagen des Insolvenzverwalters verteidigen können. Nach den bisherigen Urteilen ist jedoch davon auszugehen, dass die Verteidigungsmöglichkeiten auch für zukünftige Verfahren gegeben sind, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron weiter.



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