Osterschmuck im Treppenhaus: Deko kann unzulässig sein - KÖLN – So früh wie selten zuvor feiern wir in diesem Jahr Ostern. Dabei führt die Oster-Dekoration im Eingangsbereich oder Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern regelmäßig zu Verstimmungen bei anderen Hausbewohnern. Darauf hat die Immobilienverwaltung ImmoConcept Hillemeier mit Büros in Niederkassel, Bonn und Köln hingewiesen.
"Osterschmuck über Fenster, Türen und in Treppenhäuser wird von zahlreichen Bewohnern als störend empfunden", erklärt Frank Hillemeier. Das gelte für Wohnen in Miethäusern ebenso wie für Eigentümergemeinschaften.