Offener Brief an Bundeskanzlerin Merkel: Der Fall Liechtenstein und Schweiz
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Pressemeldung der Firma:
Autorin von "Schweizer Schwindel?", Dr. Angelika Fritz
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, gemaess den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte wissen Sie, dass eine Diskussion mit der Schweiz z.B. nichts bringt. Denn dort will man nicht auf das Kapital verzichten. Daher schafft man extra geheime und damit allein schon rechtsstaatswidrige gesetzliche Verfahren. Dort wird nicht nur der sinnigerweise bestraft wird, der innerbetriebliche Straftaten von Banken und Unternehmen untersuchen lassen will. Auch jede Berichterstattung von Journalisten wird bestraft.
Dass die Schweiz so die Menschenrechte (Art. 6 etc.) verletzt, stoert nicht den
Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte mit einem Schweizer als Vorsitzenden. Es hat aber auch nicht den deutschen Bundestagsausschuss gestoert und nicht Alt-Bundeskanzler Schroeder und nicht Ex-Aussenminister Joschka Fischer. Warum wohl?
Vorschlag: Die Bundesrepublik sollte beim internationalen Gerichtshof fuer Menschenrechte - pikanterweise mit Sitz in der Schweiz - u.a. die schweizer Verletzung des Art. 6, fairer Prozess und wegen Diskriminierung anzeigen, allein zur Wahrung des Bankgeheimnisses: Denn dort haben Angehoerige von Banken und Unternehmen besondere und damit rechtstaatswidrige Vorteile vor Gericht: Das gesetzliche "Mafia-Couvert" fuer den Richter: Dagegen sind auch Sie machtlos, der Sinn der Sache. Welche geheime gesetzliche Verfahren in Liechtenstein existieren, wird daher auch Ihnen sicher nicht offenbart. Oder aber machen wir es wie sie: Dann stroemt das Geld sicher wieder zurueck - oder etwa nicht? herzlichst Dr. Angelika Fritz
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