Offener Brief an Brüsseler Vertreter der EU - Thema Schweiz - Sehr geehrte EU-Vertreter, ob Schweizer Steuern oder das Schweizer Bankgeheimnis. Die Einstellung der Eidgenossen werden Sie nicht ändern: Die ist nicht nur unmoralisch, wie Kirchen anmahnen. Die ist gesetzlich verankert durch rechtstaatswidrige Verfahren - von schweizer Juristen zum Zweck ausgedacht, die EU auszunehmen -zum "Schweizer Schwindel" eben. Denn es sind kantonale Gesetze und Verfahren mit geheimen (!) aber gesetzlichen Couverts zur Richterbestechung - erdacht zum maximalen Gewinn(z.B.
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Offener Brief an Brüsseler Vertreter der EU - Thema Schweiz

2007/05/25 15:32

Pressemeldung der Firma:
Dr. Angelika Fritz
Sehr geehrte EU-Vertreter, ob Schweizer Steuern oder das Schweizer Bankgeheimnis. Die Einstellung der Eidgenossen werden Sie nicht ändern: Die ist nicht nur unmoralisch, wie Kirchen anmahnen. Die ist gesetzlich verankert durch rechtstaatswidrige Verfahren - von schweizer Juristen zum Zweck ausgedacht, die EU auszunehmen -zum "Schweizer Schwindel" eben. Denn es sind kantonale Gesetze und Verfahren mit geheimen (!) aber gesetzlichen Couverts zur Richterbestechung - erdacht zum maximalen Gewinn(z.B. Art. 185 - 202, procedure civile ticinese) Gesetze wie in Diktaturen? Ja, warum denn nicht -
Offener Brief an Brüsseler Vertreter der EU - Thema Schweiz
die schweizweit erfahrene Autorin
jedes Land hat seine eigenen Gesetze und ist - souverän! International politische Einmischung ist nicht vorgesehen. Denn die Eidgenossen mischen sich ja auch NUR wirtschaftlich ein - durch Absaugen von EU-Kapital und EU-Unternehmen - mittels kantonaler gesetzlicher Verfahren, die international aber unantastbar sind.

Wenn jemand das vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte trägt, sitzt dort (wie in Den Haag, im deutschen Bundestag, der Deutschen Bundesregierung, aber auch in der Fifa und und und) immer ein Schweizer oder einer mit schweizer Beziehungen - natürlich absolut neutral - der den Fall dann zur Chefsache macht: Wie der Schweizer und Präsident dieses Gerichtshofes, Luzius Wildhaber, im Jahr 2005: Schweizer gesetzliche Verfahren zur Richterbestechung werden nicht als Verletzung der Menschenrechte angesehen. Man vertuscht, schaut weg. Man weiss ja nie, wie wer wann wo Schweizer Wohlwollen braucht. Wie Alt - Bundeskanzler Schröder und "sein" Schweizer Medienkonzern, "sein" Putin und "seine" Gazprom in Zug. Wer also macht Schweizer Gesetze nun in Brüssel zur Chefsache?
Herzlichst, Dr. Angelika Fritz



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