OVG Hamburg bestätigt – Scientology-Lehre ist religiös - Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2007 eine Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2006 gegen die Innenbehörde der Stadt Hamburg bestätigt und damit der Verbreitung der sogenannten Technologie-Erklärung durch die AGS Leiterin Ursula Caberta wohl endgültig einen Riegel vorgeschoben (Az. 1 Bs 192/06). Ein Scientologe hatte gegen die Verbreitung der Technologie-Erklärung im Jahre 2006 eine Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragt, da ihm durch die Verbreitung dieser Erklärung durch die Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology, Frau Ursula Caberta, wirtschaftliche Nachteile entstanden sind und die Verbreitung einen rechtswidrigen Eingriff in sein religiöses Bekenntnis als Scientologe darstellte.