Neues Wohnungseigentumsrecht zeigt Mängel - Köln – Die rechtliche Besserstellung von Eigentümergemeinschaften durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zeigt zehn Monate nach Inkrafttreten unangenehme Nebenwirkungen. Darauf hat Frank Hillemeier von der Hausverwaltung ImmoConcept Hillemeier in Köln hingewiesen. So geraten die Gemeinschaften noch immer in finanzielle Schwierigkeiten, wenn ein einzelner Eigentümer seine Beiträge nicht mehr zahlt. Der Gesetzgeber hatte beschlossen, dass bei Insolvenz eines Wohnungseigentümers die Ansprüche der Hausgemeinschaft auf fehlende Hausgeld-Zahlungen Vorrang haben vor den Forderungen von Banken und anderen Gläubigern. Dies war grundsätzlich positiv zu bewerten, erklärte Hillemeier.
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Neues Wohnungseigentumsrecht zeigt Mängel

2008/05/07 09:56

Pressemeldung von:
ImmoConcept Hillemeier
Köln – Die rechtliche Besserstellung von Eigentümergemeinschaften durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zeigt zehn Monate nach Inkrafttreten unangenehme Nebenwirkungen. Darauf hat Frank Hillemeier von der Hausverwaltung ImmoConcept Hillemeier in Köln hingewiesen. So geraten die Gemeinschaften noch immer in finanzielle Schwierigkeiten, wenn ein einzelner Eigentümer seine Beiträge nicht mehr zahlt.

Der Gesetzgeber hatte beschlossen, dass bei Insolvenz eines Wohnungseigentümers die Ansprüche der Hausgemeinschaft auf fehlende Hausgeld-Zahlungen Vorrang haben
Neues Wohnungseigentumsrecht zeigt Mängel
vor den Forderungen von Banken und anderen Gläubigern. Dies war grundsätzlich positiv zu bewerten, erklärte Hillemeier.

Wegen dieser Bevorzugung wurde seinerzeit auch beschlossen, dass die übrigen Eigentümer im Gegenzug von einem eingesetzten Zwangsverwalter keinen Vorschuss mehr auf das ausbleibende Hausgeld verlangen können. "Die Gemeinschaft muss zunächst einmal Kosten zum Beispiel für Gas, Öl und Wasser für den säumigen Bewohner mitzahlen, damit keine Rückstände beim zuständigen Versorgungsunternehmen entstehen", so Hillemeier.

Diese Patt-Situation kann sich sehr lange hinziehen. Denn bevor die Eigentumswohnung zwangsversteigert wird und aus dem Erlös die Schuld bei der Hausgemeinschaft getilgt werden kann, muss erst das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet werden. In dieser Zeit herrscht ein Vollstreckungsverbot. Frank Hillemeier: "Die Hausgemeinschaft bleibt dann mehrere Monate oder gar Jahre auf den Schulden des Eigentümers sitzen. Im Extremfall kann ein einzelner Schuldner die Finanzen der gesamten Hausgemeinschaft ins Wanken bringen."



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.hillemeier.com
 

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