Mindestlohn zwischen politischem Wunsch und betrieblicher Wirklichkeit
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Pressemeldung von:
Deutsches Institut für kleine und mittlere Unternehmen e.V.
Studie des Deutschen Instituts für kleine und mittlere Unternehmen im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung zu den Auswirkungen eines Mindestlohns in kleinen und mittleren Unternehmen. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie:
§ Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns vernichtet keine Arbeitsplätze. In vielen Betrieben würden Mindestlöhne kaum Probleme bereiten, da sie im Rahmen üblicher anderer Kostensteigerungen ausfallen (einen Mindestlohn von 7,50 EUR/Std. vorausgesetzt). § Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist primär ein Problem für
KMU in den neuen Bundesländern, insbesondere in den Grenzregionen nach Ost- und Mitteleuropa.
Bei der Bestimmung der Mindestlohnhöhe sollte daher ein regionaler Lebenshaltungskostenindex Anwendung finden. Eine Differenzierung nach dem Lebenshaltungskostenindex würde dazu führen, dass Betriebe an „Hochpreisstandorten“ (z. B. München) tendenziell stärker belastet werden und gleichzeitig Betriebe in ländlichen, in ostdeutschen und grenznahen Regionen tendenziell entlastet werden. Eine derartige Differenzierung wäre eine Förderung des Standorts Ost-deutschland. § In fünf der sieben untersuchten Branchen sind Preiserhöhungen die wahrscheinlichste Reaktion, um die höheren Personalkosten zu kompensieren. Dass dieser Weg von den Unternehmen als nahe liegend gesehen wird, ist in den Erfahrungen aus der Euro-Umstellung (insb. in Gastronomie und Bäckereihandwerk) sowie bei den jüngsten Preiserhöhungen für Lebensmittel begründet, die keine allzu großen Reaktionen der Kunden bewirkt haben. § Die Einführung eines Mindestlohns treibt die Spezialisierung der Unternehmen voran. Um einem direkten Preisvergleich auszuweichen und die höhere Preisbereitschaft bei Kunden zu nutzen, werden viele Betriebe versuchen, als Spezial- oder Nischenanbieter am Markt aufzutreten. Auch im Handel und in der Gastronomie kann ein Ausweichen auf höherpreisige Marktsegmente erwartet werden. § Die Einführung von Mindestlöhnen wird vielfach zu (auch heute schon praktizierten) „innovativen“ und z. T. auch illegalen Wegen führen, mögliche Kostensteigerungen auszugleichen oder zu umgehen, wie z.B. - tariflich nicht vereinbarte Arbeitszeitverlängerungen - Schwarzarbeit - Einbehalt von Überstunden- und Nachtzuschlägen - Einsammeln von Trinkgeldern und deren Anrechnung als faktischer Lohnanteil - Umgehungen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Mehr zu den Ergebnissen finden Sie in der Studie „Auswirkungen eines Mindestlohns auf kleine und mittlere Unternehmen - Eine betriebswirtschaftliche Analyse nach Branchen, Betriebstypen und Standorten“ unter library.fes.de/pdf-files/wiso/04965.pdf.
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