Mietausfall & Mietnomadenschutz - Unter Mietfactoring versteht man die Absicherung der lfd. Miet- u. Nebenkostenzahlungen für den Immobilieneigentümer gegenüber der Mietpartei. Man spricht auch von einer abgewandelten Form des Fälligkeitsfactoring. Im Grunde nach ist es eine Mietausfallversicherung (die es als solche jedoch unter diesem Begriff gar nicht gibt) gegen folgende Risiken: Mietnomadentum, Mietvandalismus, Mietbetrüger und auch schuldlos in Not geratene Mietparteien (sei es durch Arbeitslosigkeit oder andere persönliche Schicksale wie Trennungen etc.
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Mietausfall & Mietnomadenschutz

2006/12/15 06:06

Pressemeldung von:
Holger Kuhlmann
Unter Mietfactoring versteht man die Absicherung der lfd. Miet- u. Nebenkostenzahlungen für den Immobilieneigentümer gegenüber der Mietpartei. Man spricht auch von einer abgewandelten Form des Fälligkeitsfactoring. Im Grunde nach ist es eine Mietausfallversicherung (die es als solche jedoch unter diesem Begriff gar nicht gibt) gegen folgende Risiken:
Mietnomadentum, Mietvandalismus, Mietbetrüger und auch schuldlos in Not geratene Mietparteien (sei es durch Arbeitslosigkeit oder andere persönliche Schicksale wie Trennungen etc.)
Das Prinzip: Die Factoringgesellschaft
Mietausfall & Mietnomadenschutz
Horrorszenario einer Mietwohnung
übernimmt die (Warm)Mietforderung vom Eigentümer gegen den Mieter. Der Eigentümer zahlt hierfür der Factoring ein prozentuales Zinsausfallrisiko in Geld, welches sich i.d.R. nach der Bonität des/der Mieter bemisst.
Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um ein privates u./o. gewerbliches Mietverhältnis handelt. Siehe auch [[http://www.mietfactoring-krefeld.de]]
Tritt der Schadensfall ein (also z.B. das ausbleiben der Mietzahlung durch die Mieter)-man spricht hier vom Delkrederefall- zahlt die Factoringgesellschaft nach einer Frist von 90 Tagen rückwirkend (an Mieter statt) die Miet- u. Nebenkosten an den Vermieter und von da an fortlaufend jeweils am Monats- ersten, bis das Mietverhältnis -auch im Klagewege- beendet ist. Auch diese Kosten sind durch die Factoringgesellschaft nicht nur abgesichert, sondern auch den kpt. prozessualen Weg beschreitet die Factoringgesellschaft im Namen u. Auftrag des Eigentümers. Wie leider kein Einzelfall, ist bei der Zwangsräumung der betroffenen Immobilie diese in einem desolaten Zustand. Auch hier ist der Eigentümer vollständig durch die Factoringgesellschaft abgesichert;- d.h., diese setzt die Wohnung vollständig in den Zustand zurück, wie der Vermieter dem Mieter die Immobilie bei Übergabe überlassen hat.
Bei bundesweiten Schäden in 2005 von rd. 2,2 Mrd. € (Quelle Haus & Grund Deutschland e.V.) eine absolut sinnvolle und finanzierbare Absicherung gegen die vorgenannten (möglichen) Schäden.
Durchschnittlich beträgt ein solcher Schadens-Einzelfall rd. 26-35.000,- € und tritt in 5 % der Mietverhältnisse auf,- natürlich nicht immer bis zum Vandalismus/Nomadenschaden.

Quelle HORT Assekuranz Agentur e.K. - Düsseldorf



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.mietfactoring-krefeld.de
 

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