Maßgeschneiderte Signaturlösungen für Energieversorger gefragt - Am ersten August fällt der Startschuss für den flächendeckenden elektronischen Datenaustausch im Strommarkt. Die Umsetzung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für die „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (GPKE) wird ab diesem Datum zwingend notwendig sein. Dabei geht es jedoch nicht nur darum, Informationen ins richtige EDIFACT-Format zu konvertieren, sondern in erster Linie um die regelkonforme Unterstützung aller Prozesse und der Marktkommunikation: vom Austausch der Verbrauchsdaten über den Lieferantenwechsel bis hin zur Übermittlung der Rechnungsdaten. Demzufolge werden dann Energieversorger auch elektronische Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts versenden – sei es als EDIFACT mit papiergebundener Sammelrechnung, als PDF-Dokument oder als sonstiges elektronisches Rechnungsformat. Der Strommarkt wird damit auch von § 14 III Umsatzsteuergesetz (UStG) betroffen sein, der für den elektronischen Versand von Rechnungen (E-Billing) den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur voraussetzt.
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