Lebenslang für grausamen Mord an Behinderter
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ANCOSO Development GmbH
Für den grausamen Mord an einer geistig leicht behinderten Frau in Tauberbischofsheim (Baden-Württemberg) müssen zwei junge Männer lebenslang in Haft. Einen dritten Angeklagten verurteilte das Landgericht Mosbach nach dem Jugendstrafrecht zu neun Jahren und drei Monaten Gefängnis. Das liegt knapp unter der Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe. Das Trio hatte die 30-Jährige nach Ansicht des Gerichts im August brutal gequält und im Fluss Tauber ertränkt. Entzündet hatte sich der Gewaltexzess an einem Streit um Geld.
«Wenn es nicht so banal klingen würde, sind die
drei Angeklagten binnen 20 Minuten von ihren Kameraden zu ihren Mördern geworden», sagte der Vorsitzende Richter Ernst-Ludwig Mißler. Die drei Männer hatten die hilflose 30-Jährige mit Fäusten, Tritten, einem Besenstiel und einem Messer traktiert und ihr auf den Kopf uriniert. Mit einem Handy fotografierten sie das tödliche Martyrium der Frau. Die jungen Männer hatten das spätere Opfer begleitet, um Geld einzutreiben - die Frau hatte einem Bekannten angeblich 200 Euro für Drogen gegeben. Doch bei einem Einbruch in die Wohnung des Mannes fanden sie weder Geld noch Rauschmittel. Als die Frau plötzlich erzählte, sie habe lediglich 25 Euro vorgestreckt, gerieten die Angeklagten in Wut. Mit dem Mord habe das Trio den Einbruch und die Misshandlungen verdecken wollen, sagte der Richter.
Auf den Tauberwiesen schlugen die Männer erneut brutal auf die 30- Jährige ein, die auf dem Boden saß und um Gnade bettelte. Der Richter sprach von einer «unseligen Verquickung»: «Keiner will aufhören.» Wenn Radfahrer vorbeikamen - ein Radweg lag nur etwa zehn Meter vom Tatort entfernt -, hielten sie kurz inne und riefen «Hallo», zweimal holten sie zudem Bier an einer Tankstelle. «Sie waren alkoholisch und durch Betäubungsmittel enthemmt, aber voll schuldfähig», betonte der Richter. Mit der blutigen Tat brüsteten sich die Männer vor zwei Mittätern, die sich demnächst ebenfalls vor Gericht verantworten müssen. Das Urteil sei so, «wie wir es uns erhofft haben», sagte die Mutter des Opfers. Die Eltern der Frau traten vor Gericht als Nebenkläger auf.
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