Kleinunternehmer – was Sie wissen sollten - Wer ist Kleinunternehmer? Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Bereich der Umsatzsteuer. Kleinunternehmer sind Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass ein Unternehmer der im vergangenen Jahr einen Umsatz von bis zu 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) und in diesem Jahr einen Umsatz von nicht mehr als 50.000 € erzielt, kann Kleinunternehmer sein.
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Kleinunternehmer – was Sie wissen sollten

2008/04/09 06:41

Pressemeldung von:
KleinunternehmerPortal
Wer ist Kleinunternehmer? Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Bereich der Umsatzsteuer. Kleinunternehmer sind Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass ein Unternehmer der im vergangenen Jahr einen Umsatz von bis zu 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) und in diesem Jahr einen Umsatz von nicht mehr als 50.000 € erzielt, kann Kleinunternehmer sein. Diese Regelung dient der Erleichterung für den Unternehmer und das Finanzamt.

Wie wird man Kleinunternehmer? Grundsätzlich ist jeder Unternehmer Kleinunternehmer solange er sich
Kleinunternehmer – was Sie wissen sollten
Kleinunternehmerportal - die spezielle Internetseite für den Kleinunternehmer
in den einschlägigen Umsatzgrenzen bewegt. Im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, den jeder Unternehmer bei Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit von seinem Finanzamt erhält und ausfüllen muss, wird er jedoch gefragt, ob er die Kleinunternehmerregelung auch weiterhin in Anspruch nehmen möchte oder zur Regelbesteuerung wechseln (optieren) möchte. Sofern er sich in den relevanten Umsatzgrenzen bewegt, hat der Unternehmer also ein Wahlrecht zwischen Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer. Oberhalb der Umsatzgrenzen entfällt die Kleinunternehmerregelung automatisch.

Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung? Die Kleinunternehmerregelung empfiehlt sich besonders für Unternehmen, die zur Einrichtung und Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit nur wenige Investitionen benötigen und deren Kundenkreis sich vorwiegend aus Privatkunden zusammensetzt. Meist ist dies auf Unternehmen der Dienstleistungsbranche zutreffend, wie etwa Handelsvertreter.
Die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug fällt bei nur geringem Investitionsaufwand weniger stark ins Gewicht und auch die privaten Endverbraucher stören sich nicht an der nicht extra ausgewiesenen Umsatzsteuer auf den Rechnungen des Kleinunternehmers.

Mehr Informationen rund um den Kleinunternehmer finden Sie auf: Kleinunternehmerportal – die spezielle Internetseite für den Kleinunternehmer. Hier finden Kleinunternehmer alle für sie wichtigen Informationen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Mit der kostenlosen und speziell für Kleinunternehmer entwickelten OnlineFibu kann der Kleinunternehmer online seine laufenden Geschäftsvorfälle erfassen und seine Einnahmen-Überschussrechnung durchführen. Ergänzt wird das Portal durch interaktive OnlineTools und steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fachbeiträgen, die speziell den Kleinunternehmer betreffen. In einem Forum können sich Kleinunternehmer mit Gleichgesinnten themenbezogen austauschen und bei speziellen fachlichen Fragen und weitergehenden Servicebedarf ist das Team von OnlineSteuerRecht.de als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Stelle.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.kleinunternehmerportal.de
 

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