Klage gegen NÖ HILFSWERK von mobiler Pflegehelferin zugelassen - Das Landesgericht Korneuburg als Arbeits- & Sozialgericht hat die Klage einer Pflegehelferin, die in der mobilen Hauskrankenpflege bei dem ÖVP-nahen HILFSWERK beschäftigt war, wegen unterlassener Lohnzahlungen zugelassen (GZ: 34 Cga 119/07t). Hat das HILFSWERK NIEDERÖSTERREICH vorerst versucht die Klage wegen angeblicher Verfristung durch das Gericht abweisen zu lassen, sah der vorsitzende Richter den Sachverhalt, nach Darlegung der Anwendungsmodalitäten der sogenannten "Auslastungsquoten" durch die juristische Vertretung der Klägerin jedoch anders.
Durch diese Auslastungsquotenregelung wurden Mitarbeiter des HILFSWERKS mit unterschiedlichen "Druckmitteln" gezwungen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden für die Lohnabrechnung zu verringern. Dies ging aus zahlreichen Interviews und Bescheinigungsmitteln hervor, die das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL auch bereits im Zuge der Exklusivserie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK veröffentlichte Pflegedienst.DerGloeckel.
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