Klage gegen NÖ HILFSWERK von mobiler Pflegehelferin zugelassen - Das Landesgericht Korneuburg als Arbeits- & Sozialgericht hat die Klage einer Pflegehelferin, die in der mobilen Hauskrankenpflege bei dem ÖVP-nahen HILFSWERK beschäftigt war, wegen unterlassener Lohnzahlungen zugelassen (GZ: 34 Cga 119/07t). Hat das HILFSWERK NIEDERÖSTERREICH vorerst versucht die Klage wegen angeblicher Verfristung durch das Gericht abweisen zu lassen, sah der vorsitzende Richter den Sachverhalt, nach Darlegung der Anwendungsmodalitäten der sogenannten "Auslastungsquoten" durch die juristische Vertretung der Klägerin jedoch anders. Durch diese Auslastungsquotenregelung wurden Mitarbeiter des HILFSWERKS mit unterschiedlichen "Druckmitteln" gezwungen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden für die Lohnabrechnung zu verringern. Dies ging aus zahlreichen Interviews und Bescheinigungsmitteln hervor, die das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL auch bereits im Zuge der Exklusivserie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK veröffentlichte Pflegedienst.DerGloeckel.
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Klage gegen NÖ HILFSWERK von mobiler Pflegehelferin zugelassen

2007/12/05 16:00

Pressemeldung von:
DER GLÖCKEL
Das Landesgericht Korneuburg als Arbeits- & Sozialgericht hat die Klage einer Pflegehelferin, die in der mobilen Hauskrankenpflege bei dem ÖVP-nahen HILFSWERK beschäftigt war, wegen unterlassener Lohnzahlungen zugelassen (GZ: 34 Cga 119/07t). Hat das HILFSWERK NIEDERÖSTERREICH vorerst versucht die Klage wegen angeblicher Verfristung durch das Gericht abweisen zu lassen, sah der vorsitzende Richter den Sachverhalt, nach Darlegung der Anwendungsmodalitäten der sogenannten "Auslastungsquoten" durch die juristische Vertretung der Klägerin jedoch anders.

Durch diese
Klage gegen NÖ HILFSWERK von mobiler Pflegehelferin zugelassen
Sozialeinrichtung HILFSWERK wird zum Beklagten
Auslastungsquotenregelung wurden Mitarbeiter des HILFSWERKS mit unterschiedlichen "Druckmitteln" gezwungen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden für die Lohnabrechnung zu verringern. Dies ging aus zahlreichen Interviews und Bescheinigungsmitteln hervor, die das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL auch bereits im Zuge der Exklusivserie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK veröffentlichte Pflegedienst.DerGloeckel.eu. Nicht ohne Folgen, da sich der Journalist nach Serienbeginn selbst mit acht juristischen Verfahren, ausgelöst vom NÖ HILFSWERK konfrontiert sah. Nicht ohne Folgen, da sich der Journalist nach Serienbeginn selbst mit acht juristischen Verfahren, ausgelöst vom NÖ HILFSWERK konfrontiert sah. Sieben wurden bereits gewonnen. Das HILFSWERK konnte bis dato keinen aufgezeigten Sachverhalt widerlegen.

Das Arbeits- & Sozialgericht Korneuburg hat dem NÖ HILFSWERK in der Verhandlung am 25.10.07 aufgetragen bis 30.11.07 alle Dienstpläne der ehemaligen Pflegehelferin zwecks Überprüfung zu übergeben. Am 30.11.07 ersucht die anwaltliche Vertretung dann plötzlich um Fristverlängerung, da einerseits eine Mitarbeiterin erkrankt wäre und andererseits "noch nicht alle Unterlagen aufgefunden werden konnten" – so CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH für das NÖ HILFSWERK. Das HILFSWERK hat laut Selbstauskunft etwas über 4.600 Beschäftigte!Die Publizierung "Pflegehelferin erwirkt Prozeß gegen NÖ HILFSWERK vor Arbeits- & Sozialgericht" unter DerGloeckel.eu.

DER GLÖCKEL, News- & Nachrichtenmagazin, ISSN 1992-0318, Walter Egon Glöckel, Suite 126, Wienerbergstrasse 9, A-1100 Wien, Reg.-Ausgabe für Hainburg und Umgebung: Handy: DerGloeckel.mobi, presse@gloeckel.info, Tel/Fax – Ö: 0900-470011 (1,81 Euro/min), Tel/Fax – D: 0900-1470011 (1,99 Euro/min – Abweichungen aus Mobilfunk möglich)



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