Kinderschänder nach BGH-Urteil frei
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Dresden (dpa) - Ein als gefährlich eingestufter Kinderschänder ist nach Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch den Bundesgerichtshof auf freiem Fuß. Sachsens Justizministerium kündigte eine strenge Überwachung für den 49-jährigen Mann an. Verstöße gegen Auflagen können mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Der BGH in Leipzig hatte die vom Landgericht Dresden angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung gestern aufgehoben. Der Mann wurde sofort entlassen.
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