Keine richterliche Unterschriften – kein Urteil
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Pressemeldung von:
Conny Crämer
Kennen Sie die Mär, daß nur in der Akte im Gericht die Unterschriften der Richter zu finden sind? So reden sich etliche Rechtsanwälte heraus, wenn nirgendwo Unterschriften prangen. Auch in einer Robbie Williams-Klage ist absolut nichts ergangen, denn kein Richter unterschrieb. Das Bundesverfassungsgericht urteilte schon in 1 BvR 1012/02: Prangen nicht alle richterliche Unterschriften innerhalb 5 Monate zusammen mit einer Urteilsbegründung unter einem Urteil, so ist es aufgehoben. Natürlich muß das Urteil, das alle Unterschriften zeigt, zugestellt worden sein.
Meist reden
sich Gerichtsmitarbeiter heraus, daß ein Schriftsatz nun mal maschinell erstellt worden sei, da müsse keiner unterschreiben. In anderen Fällen unterschreibt nur eine Gerichtsmitarbeiterin und will somit weißmachen, daß getippte Namen von Richtern als Unterschriften gelten. Bittet man zum Beispiel das Landessozialgericht NRW um Unterschriften der Richter, erhält man nur ein maschinell erstelltes Schreiben mit dem Tenor, man solle das Gericht in Ruhe lassen. Vorher wurde dann ohne Verhandlung einfach etwas beschlossen. Fraglich ist, ob die Verhandlung im geschlossenen Büro überhaupt stattgefunden hat. Auch das Bundesverfassungsgericht verfügt zur Zeit über derartige verfassungswidrige Mitarbeiter. Auch besagt ein anderes Urteil, daß jeder einzelne vor Gericht vortragen darf, um Einfluß auf das Verfahren und die Entscheidung zu haben. Ohne Richter darf man auch nicht sofort in das Gefängnis, um den Job und die Sicherheit des Betroffenen nicht zu gefährden - Urteil 2 BvR 1075/05 des Bundesverfassungsgerichtes.
Rechtsanwalt Barner (Berlin), angeblicher Anwalt von Robbie Williams ging daher mit seinen Worthülsen ins Leere. Weder kannte er genau seinen Mandanten, er bestritt Dinge mit „Nichtwissen“, also daß er keine Ahnung hat, was ein Prozessbevollmächtigter nicht darf. Er muß genauso viel wissen wie sein Mandant. Ebenso hat er nie eine echte Verfügung oder ein Urteil gegen eine angebliche Stalkerin, die eigentlich Journalistin ist, im Jahr 2005 erstritten. Es ging ursächlich um Lebensgefahren für den Sänger, die der Anwalt zu vertuschen versuchte. Es ist sowohl Herrn Williams als auch der Journalistin bekannt, daß der Sänger immer Angst hatte, wegen „Barn“ eines Tages ermordet zu werden. Es ging auch um terroristische Strukturen vor denen das Bundesministerium für das Innere in Broschüren seit langem warnt, sowie weitere Gefahren. Da die Justizbehörden kein Interesse an Aufklärung zeigen, stellen diese sich gegen das Bundesministerium für das Innere und gefährden die Zivilbevölkerung. Ob das an Stasi-Mitarbeitern oder Deutschen Reich-Anhänger liegt, die die BRD vernichten wollen, ist möglich. Die BRD wurde in einem alten Urteil des Bundesverfassungsgericht als existent bestätigt 2 BvE 3/51. Anhänger des Deutschen Reiches beziehen sich auf spätere Urteile, die aber wegen Völkerrechtsbruch nichtig sind.
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