Keine Computer ohne wirksamen Kinderschutz verschenken - BONN – Beim Kauf von Computern und Notebooks für Kinder und Jugendliche sollte mit Blick auf Online-Spiele und das Surfen im Internet ein entsprechender Kinderschutz vorhanden sein. Darauf weist Andreas Beuslein vom Bonner Included EDV-Service hin. "Fertig konfigurierte Rechner aus dem Ladenregal sind meistens nicht mit der nötigen Software ausgestattet", so Beuslein.
Der Kinderschutz ist in gängigen Betriebssystemen und vorinstallierten Virenscannern nicht enthalten. Der Included EDV-Service rät daher zur Anschaffung einer gesonderten Software oder eines erweiterten Sicherheitspakets.