Ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Flop? - Kleine Unternehmen werden durch das AGG mit Bürokratie und Kosten belastet Nun ist das AGG fast ein Jahr gültig und man kann ein vorläufiges Zwischenergebnis ziehen. Es ist erfreulicherweise nicht zu massenhaften Klagen gekommen. Die ersten Meldungen zeigen, so in Bremen, dass es nur ca. 20 Klagen bei den Arbeitsgerichten gab, die meist als Vergleich geendet sind. Sicherlich wird es Einzelfälle gegeben haben, wo das AGG geschützt hat oder Beeinträchtigungen sanktioniert worden sind.
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Ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Flop?

2007/06/25 10:29

Pressemeldung von:
Schäffer Hausverwaltungs-GmbH
Kleine Unternehmen werden durch das AGG mit Bürokratie und Kosten belastet Nun ist das AGG fast ein Jahr gültig und man kann ein vorläufiges Zwischenergebnis ziehen. Es ist erfreulicherweise nicht zu massenhaften Klagen gekommen. Die ersten Meldungen zeigen, so in Bremen, dass es nur ca. 20 Klagen bei den Arbeitsgerichten gab, die meist als Vergleich geendet sind. Sicherlich wird es Einzelfälle gegeben haben, wo das AGG geschützt hat oder Beeinträchtigungen sanktioniert worden sind. Dem AGG wurde unterstellt, dass es ein „Bürokratiemonster“ sei. In der Begründung zum AGG heißt es
Ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Flop?
unter „Sonstige Kosten“ völlig unzutreffend, dass für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, können aus Anwendung der Vorschriften nur zusätzliche Kosten entstehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der vom Gesetz genannten Merkmale vornehmen. Die Aussage zu den Kosten des Gesetzes ist nach heutiger Einschätzung eine glatte Vernebelung der Bürokratieaufwendungen des AGG. In Westdeutschland gab es im Jahre 2003 2,6 Millionen Einstellungen und 2,8 Millionen Entlassungen. Bei jeder Einstellung müssen die Voraussetzungen des AGG sorgfältig beachtet werden. Hier stellt sich die berechtigte Frage, ist es wegen möglicherweise einiger weniger schwarzen Schafe nötig, dass alle Unternehmen zunächst einmal unter Generalverdacht gestellt werden?

Der Aufwand einer Einstellung werden durch die Vorgaben des AGG schwieriger und kostenintensiver. Insbesondere ist eine umfangreiche Dokumentation wichtig, damit der Unternehmer wegen der Beweislastumkehr nachweisen kann, dass er die Auflagen des AGG eingehalten hat. Geht man davon aus, dass auf eine Einstellung im Schnitt fünf Bewerber kommen, so sind dies aufwändige 13 Millionen Einstellungsvorgänge. Ähnliches gilt bei Wohnungswechsel. Laut Mitteilung des Stat. Bundesamtes gibt es mit Stand 2003 38,9 Millionen Haushalte in Deutschland. Nach Untersuchungen des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft ziehen etwa 11 % aller Haushalte jedes Jahr um. Diese Bewegungen machen jedes Jahr 4,28 Millionen Umzüge aus. Geht man wieder davon aus, dass auf jeden Einzug nur fünf Mietinteressenten kommen, so sind 21,4 Millionen Vorgänge gemäß den Vorschriften des AGG zu schaffen, um gegen Ansprüche aus dem AGG als Unternehmer gewappnet zu sein. Diese beiden Beispiele zeigen eindrucksvoll, dass jedes Jahr über 34 Millionen bürokratische Vorgänge aufgrund des AGG geschaffen werden müssen. Dagegen stehen wenige Einzelfälle, die sicher diesen gigantischen Bürokratie- und Kostenaufwand in keiner Weise rechtfertigen, zumal es vorher nur wenige rechtliche Probleme gab, die man unschwer hätte nachbessern können. Die Forderung nach dem Zwischenergebnis lautet: Änderung des AGG hinsichtlich der bürokratischen Belastungen. Resümee: Das AGG ist gewaltiger rechtlicher Flop, dessen Aufwand nicht zu begründen ist.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.schaeffer-bremen.de
 

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