Inncona Geschäftsführungs GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren wurde eröffnet - Am 02.09.2008 wurde über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Den Anlegern der Inncona-Gruppe droht nun der Verlust des eingesetzten Kapitals. Bereits im Mai 2008 hatten die Beamten der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Steuerfahndung mehrere Wohn- und Geschäftsräume im Umfeld der Inncona-Gruppe durchsucht und die beiden Geschäftsführer der in Herford ansässigen Inncona Geschäftsführungs GmbH wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und der Steuerhinterziehung festgenommen.
Pressemitteilungen international in 15 Sprachen für 22 Länder kostenlos einstellen
Pressemitteilungen Kleinanzeigen

Inncona Geschäftsführungs GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren wurde eröffnet

2008/09/22 11:21

Pressemeldung von:
CLLB Rechtsanwälte
Am 02.09.2008 wurde über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Den Anlegern der Inncona-Gruppe droht nun der Verlust des eingesetzten Kapitals. Bereits im Mai 2008 hatten die Beamten der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Steuerfahndung mehrere Wohn- und Geschäftsräume im Umfeld der Inncona-Gruppe durchsucht und die beiden Geschäftsführer der in Herford ansässigen Inncona Geschäftsführungs GmbH wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und der Steuerhinterziehung festgenommen.

Das von der Inncona-Gruppe
Inncona Geschäftsführungs GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren wurde eröffnet
betriebene Geschäftsmodell sah so aus, dass die Inncona Geschäftsführungs GmbH für jeden Anleger in der Regel eine eigene GmbH & Co. KG gründete, wobei die Inncona Geschäftsführungs GmbH Komplementärin und der Anleger Kommanditist der neu gegründeten GmbH & Co. KG wurde. Geschäftsgegenstand dieser KGs war vor allem der Handel mit und das Verleasen von Wirtschaftsgütern, insbesondere von Plasmabildschirmen. Die mit diesem Geschäftsmodell in den vergangenen Jahren eingeworbenen Gelder sollen sich auf annähernd 50 Mio. € belaufen. Das Geschäftsmodell der Inncona-Gruppe hat sich jedoch nicht als wirtschaftlich tragfähig erwiesen.

„Da über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, droht nun bei den einzelnen KGs der Wegfall der persönlich haftenden Gesellschafterin“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Cocron sieht daher dringenden Handlungsbedarf für die betroffenen Anleger.

Sollte sich zudem der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs bestätigen, drohen den betroffenen Anlegern nicht nur der Verlust des eingesetzten Kapitals, sondern womöglich erhebliche Steuernachzahlungen und die zusätzliche Zahlung von Zinsen in Höhe von 6 % p.a. auf diese Steuernachforderungen. Grund hierfür ist, dass die Steuervorteile nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gewährt wurden und rückwirkend von der Finanzverwaltung aberkannt werden, wenn sich herausstellen sollte, dass hinsichtlich der einzelnen KGs keine Gewinnerzielungsabsicht bestand. Rechtsanwalt Cocron rät daher den betroffenen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.cllb.de
 

Kommentare




Kommentar schreiben
Überschrift Name
Ihr Kommentar (max. 400 Zeichen)
captchas

Bitte den oben stehenden Code eingeben.
Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist Bookmark bei: Diigo Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Ma.Gnolia Bookmark bei: Netvouz

zurück zur Kategorieseite: Gesellschaft / Recht
Dieser Artikel wurde 558 Mal gelesen


 
 

Presseartikel nach Autoren
A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z