In Sachsens Kneipen kann vorerst weiter geraucht werden
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Leipzig (dpa) - In kleinen Kneipen in Sachsen kann vorerst weiter geraucht werden. Das hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Richter setzten das Nichtraucherschutzgesetz vorläufig für Ein-Raum-Gaststätten aus, die vom Inhaber geführt werden. Damit haben Kneipenbesitzer im Eilverfahren einen Erfolg erzielt.
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