Hansen-Marketing wegen zweifelhafter Methoden vom Landgericht Stuttgart zurechtgewiesen - (Stuttgart) Der Internetveröffentlicher für amtliche Zwangsversteigerungen von Immobilien "Hansen-Marketing" muss nun die Konsequenzen aus seinen zweifelhaften Methoden gegen einen Mitbewerber ziehen und wird per einstweiliger Verfügung zurechtgewiesen: Im Oktober 2006 hatte sich der übereifrige Geschäftsführer von Hansen-Marketing, Ralf Hansen, in einem offenen Brief an seine Kunden darüber beschwert, daß einer seiner Mitbewerber den Markt massiv abwirbt. Tatsächlich hat dieser Mitbewerber, die Karlsruher Firma immobilienpool.de e.K., seine Internetplattform www.
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