Hansen-Marketing wegen zweifelhafter Methoden vom Landgericht Stuttgart zurechtgewiesen - (Stuttgart) Der Internetveröffentlicher für amtliche Zwangsversteigerungen von Immobilien "Hansen-Marketing" muss nun die Konsequenzen aus seinen zweifelhaften Methoden gegen einen Mitbewerber ziehen und wird per einstweiliger Verfügung zurechtgewiesen: Im Oktober 2006 hatte sich der übereifrige Geschäftsführer von Hansen-Marketing, Ralf Hansen, in einem offenen Brief an seine Kunden darüber beschwert, daß einer seiner Mitbewerber den Markt massiv abwirbt. Tatsächlich hat dieser Mitbewerber, die Karlsruher Firma immobilienpool.de e.K., seine Internetplattform www.
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Hansen-Marketing wegen zweifelhafter Methoden vom Landgericht Stuttgart zurechtgewiesen

2007/04/13 08:25

Pressemeldung von:
immobilienpool.de e.K. - Karlsruhe
(Stuttgart) Der Internetveröffentlicher für amtliche Zwangsversteigerungen von Immobilien "Hansen-Marketing" muss nun die Konsequenzen aus seinen zweifelhaften Methoden gegen einen Mitbewerber ziehen und wird per einstweiliger Verfügung zurechtgewiesen: Im Oktober 2006 hatte sich der übereifrige Geschäftsführer von Hansen-Marketing, Ralf Hansen, in einem offenen Brief an seine Kunden darüber beschwert, daß einer seiner Mitbewerber den Markt massiv abwirbt. Tatsächlich hat dieser Mitbewerber, die Karlsruher Firma immobilienpool.de e.K., seine Internetplattform www.versteigerungspool.de
Hansen-Marketing wegen zweifelhafter Methoden vom Landgericht Stuttgart zurechtgewiesen
für die Veröffentlichung von Zwangsversteigerungen über Jahre optimiert, so daß - ähnlich wie seinerzeit GOOGLE - der Markt innerhalb kürzester Zeit neu verteilt werden konnte. Dienstleister wie Hansen-Marketing, deren Internetplattformen nicht an die sehr hohe Qualität des Mitbewerbers heranreichen, hatten dabei das Nachsehen und kämpfen nun mit allen Mitteln für den Erhalt ihres Kundenstammes. Statt jedoch die eigene Internetplattform marktgerecht zu entwickeln, zog es Hansen-Marketing vor, den Mitbewerber öffentlich zu verunglimpfen, seine Kunden durch die Verbreitung von Unwahrheiten zu verunsichern, um damit einen möglichen Wechsel zu den Diensten des Mitbewerbers zu verhindern. Immobilienpool.de e.K. konnte seine Rechte nun beim Landgericht Stuttgart mit einer einstweiligen Verfügung sichern: Hansen-Marketing muss bei Zuwiderhandlung gegen diese einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu Euro 250.000,00 zahlen oder mit einer Ordnungshaft bis zu zwei Jahren rechnen.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.immobilienpool.de
 

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