Hamburg Mannheimer baut Schulungszentrum in Münster aus - Die Mitarbeiter der Hamburg Mannheimer Vers. AG in Münster bereiten sich auf die neuen EU-Vermittlerrichtlinien für Versicherungsvermittler vor: Durch den Aufbau des neuen Vertriebs- und Schulungszentrums am Hafen und dessen Erweiterung zum 01.02.2007 wird sichergestellt, dass zum Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts alle Vertriebspartner und Mitarbeiter rechtzeitig über die wesentlichen Neuerungen informiert sind und die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist mit der Zustimmung des Bundesrates am 24.
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Hamburg Mannheimer baut Schulungszentrum in Münster aus

2007/01/24 05:46

Pressemeldung von:
Hamburg-Mannheimer Vers. AG
Die Mitarbeiter der Hamburg Mannheimer Vers. AG in Münster bereiten sich auf die neuen EU-Vermittlerrichtlinien für Versicherungsvermittler vor: Durch den Aufbau des neuen Vertriebs- und Schulungszentrums am Hafen und dessen Erweiterung zum 01.02.2007 wird sichergestellt, dass zum Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts alle Vertriebspartner und Mitarbeiter rechtzeitig über die wesentlichen Neuerungen informiert sind und die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist mit der Zustimmung des
Bundesrates am 24. November 2006 endgültig verabschiedet und am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die gesetzlichen Regelungen treten damit am 22. Mai 2007 in Kraft. Die neuen Bestimmungen sehen unter anderem erstmals gesetzliche Berufszulassungs- und Berufsausübungsregelungen für Versicherungsvermittler vor.

Die zentralen Regelungsbereiche des neuen Vermittlerrechtes sind:

- Zugangsvoraussetzung und Registrierung
- Mitteilungs- Beratungs- und Dokumentationspflicht
- Kundengeldsicherung und Schlichtungsverfahren

Die Vermittlung von Versicherungsverträgen wird zum Erlaubnisgewerbe. Alle Vorschriften zielen darauf ab, die Position des Kunden im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes zu stärken, sowie die Tätigkeit und Qualifikation der Versicherungsvermittler in einem zusammenwachsenden Europa zu harmonisieren. Es ist davon auszugehen, dass alle diese Maßnahmen dazu beitragen, dass es zu einer wesentlichen Qualitätsverbesserung in der Kundenberatung kommt.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Beratungs- und Dokumentationspflicht erweitert werden“, so Christian Lüdtke, Direktionsrepräsentant der Hamburg Mannheimer und Leiter des Standortes Münster. „Das fördert die Qualität der Kundenberatung, der Schutz des Verbrauchers wird gestärkt. Auch für den Vermittler bieten die neuen Regelungen Chancen, den Kontakt zum Kunden zu intensivieren: Eine noch bessere Beratungsqualität stärkt die Kundenbeziehung und fördert letztlich den Verkaufserfolg.“



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.hm-muenster.net
 

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