Gesetzesinitiative zum StBerG - Ewige Privilegien zwischen Soll und Haben?
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Pressemeldung von:
BVBC
Bonn, 13. September 2007 – Die Liberalisierung von Märkten findet nahezu überall statt, aber womöglich nicht bei Buchführungsdienstleistungen. Eine dem Bundesrat jetzt vorliegende Gesetzesinitiative Bayerns blockiert Änderungsbestrebungen und soll das nationale Monopol der Steuerberatung aufrechterhalten. Damit würde sich Deutschland von Entwicklungen in weiten Teilen Europas abkoppeln, die dieses Marktsegment ebenfalls erfolgreich liberalisiert haben. In vielen Ländern dürfen nicht nur Steuerberater, sondern auch andere qualifizierte Berufsgruppen Dienstleistungen im Bereich der
Buchhaltung selbständig anbieten und ausführen.
„An einer Liberalisierung der Steuerberatung führt aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen kein Weg vorbei“, ist Christian Menke, Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC), überzeugt. Das Beispiel von Ländern wie Österreich zeigt, dass maßvolle Liberalisierungsschritte attraktive Chancen für neue und etablierte Dienstleistungsunternehmen eröffnen. Gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen können optimierte Möglichkeiten der Unternehmenssteuerung angeboten werden. Als praxiserprobte Fachleute können selbstständige Bilanzbuchhalter ihre primär auf die betriebswirtschaftliche Steuerung ausgerichteten Buchführungsdienstleistungen kompetent und zuverlässig einbringen. Die Erfahrungen anderer Länder belegen, dass eine Befugniserweiterung keinesfalls zu einer Gefährdung des Steueraufkommens oder von Arbeitsplätzen führt, sondern insgesamt zu mehr Wachstum. Vor diesem Hintergrund erscheint der in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesentwurf praxisfremd und rechtlich bedenklich. In diesem Gesetzesantrag wurde die im BMF-Referentenentwurf noch vorgesehene Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter ersatzlos gestrichen. Für diese Berufsgruppe würden bei Inkrafttreten des 8. Steuerberatungsgesetzes massive berufliche Beschränkungen fortbestehen. „Groteskerweise dürfen Bilanzbuchhalter als Selbständige nicht die gleichen Tätigkeiten anbieten, die sie als Angestellte von Steuerberatungskanzleien eigenverantwortlich ausüben“, moniert BVBC-Präsidiumsmitglied Christian Menke. Über den BVBC: Der BVBC ist die zentrale Interessenvertretung von Bilanzbuchhaltern und Controllern in Deutschland. Der Verband diskutiert auf politischer und wirtschaftlicher Ebene neue Perspektiven des Finanz- und Rechnungswesens sowie Controlling und gestaltet diese maßgeblich mit. Kontakt: Bundesgeschäftsstelle BVBC Am Propsthof 15-17 53121 Bonn Telefon: 0228.96393-0 Fax: 0228.96393-14 E-mail: kontakt@bvbc.de Pressekontakt: conovo media Glockengasse 54-56 50667 Köln Telefon: 0221.356860-0 Fax: 0221.356860-55 E-mail: info@conovo.de
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