Gerichtsverhandlung: Hahn schreit zu früh und zu laut - In dem gemütlichen Ort Wittersdorf, im Elsass auf der französischen Seite, züchtet ein Mann Hühner und hält somit auch einen Hahn. Dieser Hahn schreit, entgegen der üblichen Annahme von 5.00 Uhr zum Morgengrauen, lieber schon viel früher und natürlich als aller erster bereits um 3.00Uhr Nachts. Dies behaupten zumindest Nachbarn des unglücklichen Hühnerzüchters.
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Gerichtsverhandlung: Hahn schreit zu früh und zu laut

2007/05/12 07:37

Pressemeldung von:
DCRS
In dem gemütlichen Ort Wittersdorf, im Elsass auf der französischen Seite, züchtet ein Mann Hühner und hält somit auch einen Hahn. Dieser Hahn schreit, entgegen der üblichen Annahme von 5.00 Uhr zum Morgengrauen, lieber schon viel früher und natürlich als aller erster bereits um 3.00Uhr Nachts. Dies behaupten zumindest Nachbarn des unglücklichen Hühnerzüchters. Der Streit zwischen den Nachbarn ist nun vor ein Gericht getragen worden, weil keine der Parteien bereit ist, nachzugeben. Nach französischem Gesetz ist in ländlichen Gemeinden „Hahnen-Kikeriki“ durchaus zumutbar. Dies
Gerichtsverhandlung: Hahn schreit zu früh und zu laut
gilt auch für das verschlafene Wittersdorf im Elsass.

Nun fühlen sich die Nachbarn des Hühnerzüchters aber derart durch den verrückten Hahn gestört, dass sie Klage eingereicht haben, mit der Begründung der Hahn schreie viel lauter und viel früher als eigentlich üblich.



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web: http://www.dcrs.de
 

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