Gebührenpflicht für Finanzamtsauskünfte verfassungsgemäß?
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Pressemeldung von:
VSRW-Verlag
Die gesetzliche Einführung einer Gebühr für rechtsverbindliche Finanzamtsauskünfte ab 2007 hat seinerzeit bei vielen Steuerzahlern für Ärger und Erstaunen gesorgt. Schließlich schafft der Staat (Steuergesetzgeber) durch immer kompliziertere und auslegungsbedürftige Vorschriften zunehmend die Ursache dafür, dass seine Bürger zum letzten Mittel greifen müssen, um steuerlich sicher zu gehen, d.h. gezwungen sind, beim Finanzamt eine rechtsverbindliche Auskunft einzuholen. Vor diesem Hintergrund ist das Tätigwerden der Finanzverwaltung eigentlich nichts Anderes als ein „Dienst am
Kunden“, der immerhin auch dafür brav seine Steuern zahlt. Nicht zuletzt waren dementsprechend auch früher Finanzsamtsauskünfte gebührenfrei – und das bei einem unkomplizierteren Steuerrecht.
Im Streit um die rechtliche Beurteilung der Finanzamtsgebühr hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 20.5.2008 (Az. 1 K 46/07) ein erstes, wenn auch negatives Zeichen gesetzt. Danach geht die Erhebung der Gebühr verfassungsrechtlich in Ordnung. Schließlich erhalte der Auskunftssuchende eine individuelle Dienstleistung, die ihren Wert (Planungs-, Rechts- und Gestaltungssicherheit) habe. Das Urteil wird allerdings wohl nicht das Ende der Fahnenstange sein. Gegen die (Steuer-)Gerechtigkeit von amtlichen Auskunftsgebühren gibt es nach wie ernst zu nehmende verfassungsrechtliche Bedenken. Schließlich zahlt jeder Bürger auch seine Steuern dafür, dass die Finanzverwaltung ihn da berät, wo es zu kompliziert wird – zumal es auch im eigenen Verwaltungsinteresse liegt, einen steuerlichen Problemfall bereits im Vorfeld zu entschärfen.
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