Fraud-Management - Controller bringen Betrügereien ans Licht
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Pressemeldung von:
BVBC
Bonn, 12. Juni 2007 – Immer mehr deutsche Firmen beklagen jährlich Schäden in Millionenhöhe, verursacht durch die illegale Nutzung betrieblicher Informationen und Ressourcen („Fraud“). Die Täter stammen nicht selten aus den eigenen Reihen des Unternehmens und lassen sich oft nur durch interne Kontrollen stoppen. Damit gewinnt ein konsequentes und systematisches Fraud-Management über alle Branchen und Unternehmensgrößen an Bedeutung. Die Prävention und Aufklärung von Missbrauchsfällen wird zunehmend schwieriger. Die wachsende Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge
eröffnet immer neue Schlupflöcher für kriminelle Kräfte. „Nur durch Sensibilisierung aller Mitarbeiter und systematische Präventionsmaßnahmen lassen sich Missbrauchsfälle eindämmen und sogar vermeiden“, erklärt BVBC-Präsidiumsmitglied Jörgen Erichsen. Aufgrund der abteilungs-übergreifenden Bedeutung kann diese Funktion besonders gut von Controllern wahrgenom-men werden. „Sie haben Kenntnis von allen zentralen Unternehmensprozessen und können mögliche betriebswirtschaftliche Gefährdungen am besten einschätzen“, unterstreicht Renate Adler, BVBC-Vizepräsidentin und Leiterin des Arbeitskreises Controlling. Im engen Dialog mit Geschäftsleitung und Mitarbeitern können Controller nachhaltige „Anti Fraud“-Maßnahmen etablieren.
Schutz vor Kriminalität im eigenen Unternehmen Oft wird die kriminelle Energie von Mitarbeitern unterschätzt. Eine wirksame Gegenmaßnahme stellt das sogenannte „Fraud“-Controlling dar. Der BVBC nennt vier zentrale Managementaufgaben: 1. Kontrollstelle schaffen: Ob „Fraud“-Delikte vorkommen, kann nur eine unab-hängige, der Geschäftsleitung unterstellte Instanz analysieren. Ab einer Betriebsgröße von rund 100 Mitarbeitern empfiehlt sich sogar die Einrichtung einer Stabsstelle. 2. Ethikrichtlinien festlegen: Die Firmenleitung sollte mit Rechtsabteilung und Kontrollstelle Vorgaben entwickeln, die illegales Verhalten definieren und Sanktionen aufzeigen. So werden Mitarbeiter und Management eindringlich sensibilisiert. 3. Regelverstöße ahnden: Wird auf missbräuchliches Verhalten nicht systematisch und konsequent reagiert, sind die Auswirkungen nur schwer einzudämmen. Sank-tionen können in Form von Abmahnungen oder fristlosen Kündigungen erfolgen. 4. Erfolge überwachen: Nur eine regelmäßige Erfolgskontrolle klärt, ob „Anti Fraud“-Maßnahmen auch die nötige Wirkung erzielen. Ratsam ist ein Monitoring-prozess unter Beteiligung der Bereiche Personal, Revision und Risikomanagement. Kontakt BVBC Am Propsthof 15-17 53121 Bonn Telefon 0228/96393-0 Telefax 0228/96393-14 Pressekontakt conovo media Glockengasse 54-56 50667 Köln Telefon 0221/356860-0
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