Folgen des Gleichbehandlungsgesetzes für Vermieter noch immer unklar - NIEDERKASSEL – Auch nach der Revision des ursprünglichen Textes müssen Vermieter die Vorgaben des so genannten Gleichbehandlungs­gesetzes beachten, das am 18. August in Kraft getreten ist. Darauf weist die Immobilienverwaltung ImmoConcept Hillemeier hin. "Das Gesetz bezieht sich ausdrücklich auch auf die Vergabe von Wohnraum", sagt Geschäftsführer Frank Hillemeier. Danach können Vermieter von mehr als 50 Wohnungen potenzielle Mieter nicht mehr wegen deren Herkunft, Religion, des Alters, der sexuellen Identität oder aus ähnlichen Gründen abweisen.
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Folgen des Gleichbehandlungsgesetzes für Vermieter noch immer unklar

2006/09/19 16:02

Pressemeldung von:
ImmoConcept Hillemeier
NIEDERKASSEL – Auch nach der Revision des ursprünglichen Textes müssen Vermieter die Vorgaben des so genannten Gleichbehandlungs­gesetzes beachten, das am 18. August in Kraft getreten ist. Darauf weist die Immobilienverwaltung ImmoConcept Hillemeier hin. "Das Gesetz bezieht sich ausdrücklich auch auf die Vergabe von Wohnraum", sagt Geschäftsführer Frank Hillemeier.

Danach können Vermieter von mehr als 50 Wohnungen potenzielle Mieter nicht mehr wegen deren Herkunft, Religion, des Alters, der sexuellen Identität oder aus ähnlichen Gründen abweisen. Sie haben lediglich
die Möglichkeit "im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen" einzelne Bewerber abzuweisen. "Diese Formulierung ist eine Gummiregelung", kritisiert Hillemeier. "Denn die Bewertung erfolgt zum großen Teil subjektiv."

Auch wer weniger als 50 Wohnungen vermietet, darf Bewerber nicht aufgrund deren Rasse oder ethnischer Herkunft abweisen. Aussagen, das Gesetz beziehe sich nur auf das so genannte "Massengeschäft", sind irreführend. ImmoConcept rät daher zur Abwehr möglicher Rechtsansprüche in jedem Fall Ablehnungsgründe zu dokumentieren. "Insgesamt wird dadurch der Aufwand für Vermieter und Hausverwalter enorm steigen", so Hillemeier.

Vermieter sollten auf jeden Fall von jedem Bewerber eine schriftliche Selbstauskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen. Wird diese nicht oder unvollständig eingereicht, kann der Bewerber abgelehnt werden. Eine vorzeitige Ablehnung hingegen kann Anlass für eine Klage sein. "Vermieter sollten äußerst vorsichtig und nur nach fachlicher Beratung tätig werden", so Frank Hillemeier.

ImmoConcept Hillemeier
Schellenberg 4
53859 Niederkassel
Telefon (02208) 90 94 25
Telefax (02208) 90 94 26



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.hillemeier.com
 

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