5000,- Euro Ordnungsgeld verhängt gegen Arbeitsgruppe Scientology - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000,- Euro verhängt, da diese Stelle trotz bereits im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgelds die Maßgaben des Gerichtes nicht umgesetzt sondern grob fahrlässig die gerichtlichen Anordnungen bewusst missachtet hat. In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gegen die sogenannte "Technologie-Erklärung" gerichtlich vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.
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5000,- Euro Ordnungsgeld verhängt gegen Arbeitsgruppe Scientology

2008/07/19 07:31

Pressemeldung von:
Frank Busch
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000,- Euro verhängt, da diese Stelle trotz bereits im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgelds die Maßgaben des Gerichtes nicht umgesetzt sondern grob fahrlässig die gerichtlichen Anordnungen bewusst missachtet hat.

In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gegen die sogenannte "Technologie-Erklärung" gerichtlich vorgeht, weil sie entgegen
5000,- Euro Ordnungsgeld verhängt gegen Arbeitsgruppe Scientology
einem klaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin auf der Internetseite der AGS verbreitet wurde. Der Leiterin der AGS, Frau Caberta wurde dies bereits mit gerichtlicher Anordnung vom Jahre 2006 verboten ebenso wie den Hinweis auf Dritte, die ihre Technologie-Erklärung verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und entgegen den gegenteiligen Beteuerungen ihres Büros bis vor kurzem nicht von den Internetseiten der Stadt entfernt worden.


Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology durch Vorspiegelung einer scheinbaren Umsetzung der Vorgaben des Gerichtes, diese jedoch bewusst umgangen hatte. „Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw. dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen)“ erachtete es das Gericht als notwendig, ein Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.

In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw. generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“. Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.scientology-hamburg.org
 

Daseinsberechtigung? (von Kiessl)
Welche Daseinsberechtigung hat diese Arbeitsgruppe? Da werden Steuergelder ausgegeben damit eine staatliche Stelle aktiv gegen eine religiöse Gemeinschaft vorgeht, dabei illegale Mittel verwendet wofür sie verklagt wird und wiederum Steuergelder für die Ordnungswidrigkeit ausgegeben werden. Guten Morgen Deutschland!


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