Ersatzdienst bei der DLRG Jena - Männliche Personen können mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs auf Grund von Art. 12a GG zum Wehrdienst verpflichtet werden. In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten, keinen Wehrdienst leisten zu müssen. Sie lassen sich in zwei Gruppen aufteilen. Einmal die Möglichkeit, den Kriegsdienst zu verweigern (Zivildienst), andererseits, Ersatzdienst ohne Verweigerung zu leisten.
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