Erbschaftsteuerreform für wirtschaftliche Stabilität, Arbeitsplätze und Wohlstand
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Pressemeldung von:
IAB-DM
Unternehmer forderten bei den 4. Magdeburger Finanzgesprächen Steuerrechtssicherheit für den Fortbestand von Klein- und mittelständischen Unternehmen im Erbfall
Magdeburg, 08.10.2007 - Das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz muss bis zum 31.12.2008 reformiert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 30.01.2007 entschieden. Die Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen diese Reform. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht muss wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert eine einheitliche, transparente und mit geringem Aufwand steuerlich
anerkannte Bewertung der Vermögensarten sichern. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer muss den Fortbestand der Unternehmen in Familienbesitz, vor allem der Klein- und mittelständischen Unternehmen gewährleisten, wie im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995 gefordert - denn zu diesen Unternehmen gehören mehr als 80 % aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 70 % aller Arbeitsplätze.
Um diese Ziele erreichen zu können, sollte das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ermöglichen, dass das betriebsnotwendige Vermögen durch genügend hohe Freibeträge steuerfrei bleibt; dass die Erbschaft-/Schenkungssteuer aus den jährlichen Gewinnen getilgt, bei Verlust gestundet werden kann; dass die Erbschaft-/Schenkungsteuerlast wie im "Abschmelz-Modell" vorgeschlagen über 10 Jahresraten verringert und schließlich ganz erlassen wird, wenn das Unternehmen erfolgreich fortgeführt wird; dass die Erbschaft-/Schenkungssteuer auf die Einkommensteuer der Unternehmerinnen und Unternehmer angerechnet wird, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden; dass mit den persönlichen Freibeträgen für Ehepartner und Kinder auch die unterschiedlichen Marktwerte von Einfamilienhäusern/Betriebsgrundstücken zwischen den Regionen in Deutschland berücksichtigt werden. Ungeachtet der Einzelregelungen treten die Unternehmerinnen und Unternehmer dafür ein, dass mit dem Gesetz berücksichtigt wird: Staaten wie Italien, Portugal, Schweden sowie die meisten der neuen EU-Mitgliedstaaten verzichten gänzlich auf die Erhebung einer Erbschaftsteuer, auch in verschiedenen Schweizer Kantonen und Österreich gibt es weitgehende Befreiungen von der Erbschaftsteuer zumindest für Ehepartner und Kinder. Nicht zuletzt sollte die Erbschaft-/Schenkungssteuer zu Leistung und Vermögensbildung motivieren. Es ist wirtschaftlich und sozial schädlich, wenn Vermögen vollständig konsumiert wird und dadurch keine Erbschaftsteuer anfällt; andererseits Investitionen und Vermögensbildung zu unverhältnismäßig hoher Erbschaft-/Schenkungsteuer führen. Zu diesen gemeinsamen Positionen bekannten sich die Teilnehmer der 4. Magdeburger Finanzgespräche, zu denen Dr. Thomas Schulze Vertreter von Unternehmerverbänden und Unternehmer eingeladen hatte. Ansprechpartner: Frau Dagmar Meinz E-Mail: D.Meinz@iab-dm.de Telefon: 0162 1039498 Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführerin
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