Erbschaftsteuer - Hinweis auf Veröffentlichung der Entscheidung zur Erbschaftsteuer
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Pressemeldung von:
Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwaelte in Sozietät
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2007 vom 19. Januar 2007 „Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren „Erbschaftsteuer“ (1 BvL 10/02) wird am 31. Januar 2007 um 9.00 Uhr auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de) zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlicht.“ Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Bevorzugung von Immobilien- und Betriebsvermögen bei der Gesetzesreform zur
Erbschaftssteuer.
Der Bundesfinanzhof hatte diese Regelung bereits vor 5 Jahren als mutmaßlich grundgesetzwidrig beanstandet. Eigentümer von Immobilien haben möglicherweise nur noch kurz Zeit ihre Dispositionen zu den unveränderten Konditionen zu treffen.
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