Eigentümergemeinschaften: Wer zahlt was? - Die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum führt bei Eigentümergemeinschaften regelmäßig zu Problemen und mitunter zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Darauf hat die Immobilienverwaltung ImmoConcept Hillemeier in einer Veröffentlichung erneut hingewiesen.
"Reparaturen am so genannten Sondereigentum muss der einzelne Wohnungseigentümer bezahlen, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zahlt hingegen die Hausgemeinschaft", erklärt Inhaber Frank Hillemeier. "Dabei fällt die Abgrenzung oft schwer, wenn keine eindeutigen Regelungen getroffen wurden." Bei Schäden an einer Fußbodenheizung, deren Heizschleifen fest mit dem Boden verbunden sind, ist in der Regel von Gemeinschaftseigentum auszugehen, falls die Gemeinschaftsordnung keine andere Regelung vorsieht.