EU-Versicherer wehren sich gegen Reformpläne von Kroes
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Pressemeldung von:
Dow Jones Newswires
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die europäischen Versicherer haben die Pläne von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes kritisiert, die Gruppenfreistellungsverordnung für die Branche möglicherweise abzuschaffen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme der Europäischen Vereinigung der Versicherer und Rückversicherer (CEA) wird der Kommission zudem vorgeworfen, bei ihrer derzeit laufenden wettbewerbsrechtlichen Untersuchung des Sektors methodologisch nicht korrekt vorzugehen. So sei der zugrunde gelegte Zeitraum zu kurz, um zyklischen Entwicklungen gerecht zu werden und dadurch werde die
Profitabilität der Branche "übertrieben dargestellt".
Die Besonderheit im Versicherungswesen, das mit dem Geschäft verbundene Risikolevel, werde vollständig ignoriert, moniert der Verband. Kroes hatte zu Jahresbeginn bei der Präsentation der ersten Ergebnisse der im Juni 2005 eingeleiteten Sektoruntersuchung eine "erhebliche Marktfragmentierung", insbesondere für mittelständische Unternehmen, festgestellt. Sie hatte angekündigt, prüfen zu lassen, ob die Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungsbranche von 2003 noch ihre Berechtigung hat. Mit dieser Verordnung werden bestimmte Aktivitäten des Sektors, wie beispielsweise die Gründung von Versicherungspools, von den EU-Wettbewerbsregeln ausgenommen. Der CEA fordert hingegen eine Ausweitung der Ausnahmeregelung auf Instrumente zur schnelleren Streitschlichtung. Die Gruppenfreistellungsverordnung müsse erhalten bleiben, weil sie rechtliche Sicherheit für Markteffizienz und Stabilität biete und neuen Marktspielern den Zugang zum Markt erleichtere, argumentiert der Verband. Kroes hat ihren Abschlussbericht über die Sektoruntersuchung für September angekündigt. Eine Konsultation zu den Zwischenergebnissen ist in diesen Tagen zu Ende gegangen. Die Kommission sieht beispielsweise Störungen des Wettbewerbs in langen Laufzeiten für Versicherungsverträge vor allem in Österreich, Italien, den Niederlanden und Slowenien sowie durch Vertriebsstrukturen. Zu Lasten der Versicherten geht nach ihrer Einschätzung auch die Praxis einiger Rückversicherer und Mitversicherer, in den Verträgen mit den Direktversicherern Klauseln über Bedingungen aufzunehmen, die dem betreffenden Rückversicherer das günstigste Niveau garantieren. DJG/ang/apo
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