EU fordert Autowerkstätten zu Beurteilung der Kfz-Hersteller auf
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Pressemeldung von:
Dow Jones Newswires
BRÜSSEL (Dow Jones)--Unabhängige Kfz-Werkstätten sollen beurteilen, ob die Hersteller DaimlerChrysler, Toyota, General Motors und Fiat ihnen inzwischen alle technischen Informationen zur Verfügung stellen, die zur Reparatur und Wartung der Automobile nötig sind. Bis zum 22. April könnten sich alle interessierten Parteien zu dieser Frage äußern, teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Die Brüsseler Behörde hatte aufgrund von Beschwerden eine Untersuchung eingeleitet, die sich auf die Marken Mercedes-Benz, Smart, Fiat, Alfa-Romeo, Lancia, Toyota, Opel und Vauxhall erstreckte.
Hintergrund ist die 2002 gegen heftigen Widerstand der Automobilbauer verabschiedete EU-Gruppenfreistellungsverordnung. Sie öffnete den Weg für den Verkauf mehrerer Pkw-Marken unter einem Dach sowie die Gründung von Verkaufsniederlassungen jenseits der angestammten Region eines Händlers.
Außerdem wurde der Service- und Reparatursektor geöffnet sowie festgelegt, dass Werkstätten auch Ersatzteile freier Anbieter einbauen dürfen, wenn diese qualitativ mit den Orginalteilen der Hersteller vergleichbar sind. Damit sollten freie Werkstätten besser in Konkurrenz zu den Vertriebswerkstätten treten können und die Verbraucher mehr Auswahl bekommen. In der Praxis hatte es jedoch häufig Probleme gegeben. Noch im vergangenen September hatte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes moniert, dass die Automobilhersteller den Reparaturmarkt immer noch zu sehr dominierten. Kroes hatte auf eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Kraftfahrzeugwesen in Aachen von 2004 verwiesen, wonach viele der Regelungen der Hersteller über den Zugang zu technischen Informationen "fehlerhaft" gewesen seien. Im Rahmen der Kommissionsuntersuchungen hatten die Hersteller größere Transparenz zugesagt. Kroes will mit der am Freitag eingeleiteten Marktbefragung herausfinden, ob sich die Lage der unabhängigen Werkstätten gebessert hat. Sollte das der Fall sein, will die Kommission nach eigenen Angaben entscheiden, dass ihrerseits keine weiteren Aktionen nötig sind. Falls die Hersteller ihre Zusagen in der Zukunft aber nicht einhalten, behält sich die Behörde Strafen vor. Diese könnten bis zu 10% des weltweiten Umsatzes betragen, ohne dass den Unternehmen dazu ein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden müsse, teilte die Kommission weiter mit. DJG/frh/jhe
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