EP fordert gesetzliche Konsequenzen aus Equitable-Life-Skandal - BRÜSSEL (Dow Jones)--Die britischen Behörden sind verpflichtet, den Opfern des britischen Versicherungskonzerns Equitable Life eine Entschädigung zu zahlen. Zu diesem Schluss ist der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments (EP) gekommen, der seit Februar 2006 der Frage nachgegangen ist, ob die britische Finanzaufsicht Equitable Life nach einschlägigem EU-Recht überwacht hat. Die britische Regierung habe sich nicht an die EU-Gesetzgebung gehalten, heißt es in dem Berichtsentwurf zu der Untersuchung, der am Freitag veröffentlicht wurde. Die EU-Kommission wird kritisiert, sie habe nicht darauf geachtet, dass Großbritannien sich an die maßgebliche EU-Versicherungsrichtlinie hält. Danach hat die Behörde des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, die Aufsicht über finanzielle Solidität und ausreichende Rückstellungen.
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EP fordert gesetzliche Konsequenzen aus Equitable-Life-Skandal

2007/03/31 07:29

Pressemeldung von:
Dow Jones Newswires
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die britischen Behörden sind verpflichtet, den Opfern des britischen Versicherungskonzerns Equitable Life eine Entschädigung zu zahlen. Zu diesem Schluss ist der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments (EP) gekommen, der seit Februar 2006 der Frage nachgegangen ist, ob die britische Finanzaufsicht Equitable Life nach einschlägigem EU-Recht überwacht hat. Die britische Regierung habe sich nicht an die EU-Gesetzgebung gehalten, heißt es in dem Berichtsentwurf zu der Untersuchung, der am Freitag veröffentlicht wurde. Die EU-Kommission wird kritisiert, sie habe
nicht darauf geachtet, dass Großbritannien sich an die maßgebliche EU-Versicherungsrichtlinie hält. Danach hat die Behörde des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, die Aufsicht über finanzielle Solidität und ausreichende Rückstellungen.

Nicht zuletzt fordern die EP-Abgeordneten eine Reihe gesetzlicher Konsequenzen aus dem Skandal, bei dem über eine Million britische und über 15.000 Versicherte in Irland und Deutschland erhebliche Verluste bei ihren Pensionen, Ersparnissen oder Kapitalanlagen erlitten haben. Die Kommission wird aufgefordert, bis Jahresende den geplanten Gesetzesvorschlag zur Einführung von Garantiefonds bei Versicherern vorzulegen. Auch müsse überlegt werden, ob die Rechte der Verbraucher bei Finanzdienstleistungen gesetzlich so geregelt werden sollten, dass sie vor nationalen Gerichten einklagbar sind.

An Kommission und Mitgliedstaaten wird zudem appelliert, bei der Überarbeitung der Richtlinie zu Eigenkapitalanforderungen der Versicherer (Solvency II) von Ausnahmen und Wahlmöglichkeiten Abstand zu nehmen. Grundsätzlich seien in sensiblen Bereichen ohnehin Verordnungen vorzuziehen, um zu vermeiden, dass die Mitgliedstaaten bei Richtlinien "draufsatteln", heißt es in dem Berichtsentwurf, über den der Ausschuss am 3. Mai abstimmen will. Im Zug der Untersuchung hatte der Ausschuss auch die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin gerügt. Der Informationsaustausch mit den Regulierern in Großbritannien und Irland funktioniere schlecht, stellten die Abgeordneten fest.

DJG/ang/apo



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