EP beschließt einheitliche Ahndung von Urheberrechtsverletzungen
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Pressemeldung von:
Dow Jones Newswires
STRASSBURG (Dow Jones)--Verstöße gegen den Schutz des geistigen Eigentums werden künftig in den EU-Staaten einheitlich geahndet. Das Europäische Parlament (EP) verabschiedete am Mittwoch eine Richtlinie, die unter anderem für Raubkopien oder Produktpiraterie zu kommerziellen Zwecken mindestens vier Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Mit dem neuen Gesetz soll auch die Position der EU bei bilateralen Handelsfragen und in der Welthandelsorganisation gestärkt werden. Da Abgeordnete und EU-Ministerrat den Gesetzestext zuvor inhaltlich abgestimmt haben, ist die Richtlinie mit dem Votum des
Parlaments de facto verabschiedet. Der Rat muss aber noch offiziell zustimmen.
Die neuen Bestimmungen beruhen auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2005, nach dem das strafrechtliche Vorgehen auf EU-Ebene harmonisiert werden kann, wenn dies dazu dient, gemeinsame Ziele durchzusetzen. Gegner der Richtlinie haben argumentiert, das Strafrecht sei keine Kompetenz der EU. Die Grünen-Abgeordnete Eva Lichtenberger kritisierte, dass künftig kleine Handelsbetriebe, die die Herkunft ihrer Produkte oft nicht genau nachvollziehen können, der Hehlerei bezichtigt werden könnten. Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Richtlinie sind Privatpersonen sowie Fragen des Patentschutzes. Nach Angaben der Industrie gegen durch Nachahmung jährlich geschätzte 8 Mrd EUR des EU-Bruttoinlandsprodukts verloren. DJG/ang/apo
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