EECH Group AG - Insolvenzverfahren eröffnet - Am Sonntag, den 01.06.2008 wurde nun auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Group AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Anleger können aufgrund der Eröffnung des Verfahrens nun die ihnen zustehenden Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. „Anleger, die bereits erfolgreich gegen die EECH Group AG geklagt haben, können neben den Forderungen aus den Inhaberteilschuldverschreibungen „Art Invest“ auch sämtliche bisher entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten beim Insolvenzverwalter anmelden“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits über 600 Anleger der EECH Gruppe vertritt.
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EECH Group AG - Insolvenzverfahren eröffnet

2008/06/06 07:25

Pressemeldung von:
CLLB Rechtsanwälte
Am Sonntag, den 01.06.2008 wurde nun auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Group AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Anleger können aufgrund der Eröffnung des Verfahrens nun die ihnen zustehenden Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. „Anleger, die bereits erfolgreich gegen die EECH Group AG geklagt haben, können neben den Forderungen aus den Inhaberteilschuldverschreibungen „Art Invest“ auch sämtliche bisher entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten beim Insolvenzverwalter anmelden“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von
EECH Group AG - Insolvenzverfahren eröffnet
der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits über 600 Anleger der EECH Gruppe vertritt.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt für Anleger der EECH AG die vollständige Vertretung im Insolvenzverfahren. Sofern Anleger der EECH Group AG bereits anwaltlich vertreten sind, sollten Sie ihren Anwälten umgehend das Original der Forderungsanmeldungsformulare des Insolvenzverwalters zukommen lassen, damit eine reibungslose Abwicklung garantiert ist.

Nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (Anleihe Solar / Anleihe Frankreich) neben der Möglichkeit der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auch Haftungsansprüche gegen den Vorstand der EECH in Betracht. „Wenn die von den Gerichten bereits rechtskräftig festgestellte vertragswidrige Mittelverwendung seitens des Vorstands von vornherein geplant war, stehen die Chancen gut, das eingesetzte Kapital vom Vorstand persönlich zurück zu erhalten, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Nach dem nun erfolgten Abschluss der rechtlichen Prüfung wurden zwischenzeitlich seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erste Zahlungsklagen gegen Tarik Ersin Yoleri beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Zwischenzeitlich konnte seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte für einen Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH AG) vor dem Landgericht Hamburg ein Arrestbeschluss gegen den Vorstand Yoleri erwirkt werden. „Der Arrest ist der erste Schritt in Richtung der erfolgreichen Durchsetzung der seitens der Anleger erhobenen Schadenersatzforderungen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, der den Arrest für seine Mandantin erstritten hat.

Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH AG geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, ergeben sich daraus weitere Schadenersatzansprüche der Anleger“, so Rechtsanwalt Cocron.
Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die den Anlegern zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.cllb.de
 

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