EECH AG - Erste Gläubigerversammlung am 29.07.2008 in Hamburg
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Pressemeldung von:
CLLB Rechtsanwälte
Am gestrigen Dienstag, den 29.07.2008 fand in die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG statt. Von den über 7300 Gläubigern waren ca. 150 persönlich anwesend. Von der Kanzlei CLLB wurden im Rahmen der Gläubigerversammlung Forderungen in Höhe von € 4,8 Mio. von der Kanzlei BGKS Forderungen in Höhe von € 2,4 Mio. und von der Kanzlei Resch-Rechtsanwälte Forderungen in Höhe von € 0,5 Mio. anwaltlich vertreten. Die Gesamtforderungen aller Gläubiger der EECH belaufen sich vorläufig auf einen Betrag in Höhe von ca.
€ 67,00 Mio. Es wurden insgesamt 7012 Forderungen zur Tabelle angemeldet. Die Gläubigerversammlung wurde vom Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Reimer aus Hamburg geleitet und von Seiten der Hamburger Justiz durch diverse Rechtspflegerinnen und die Insolvenzrichterin begleitet.
Hauptursache für die Insolvenz der EECH seien u.a. unternehmerische Fehlentscheidungen in den Jahren 2002 bis 2005 gewesen, es hätte insbesondere an einem ordentlichen Kontrollsystem gefehlt, erklärte Herr RA Reimer. Die Ermittlungsarbeit wurde zusätzlich dadurch erschwert, dass seitens der EECH eine fast unüberschaubare Zahl an Zweckgesellschaften gegründet wurden, die ihrerseits keine Geschäftstätigkeiten entfaltet haben. Dennoch konnte der Verwalter Vermögenswerte der EECH in einer Größenordnung von ca. € 18,7 Mio. feststellen und zu Gunsten der Gläubiger sichern. Unter diesen Vermögenswerten befinden sich u.a. auch die von der EECH angeschafften Kunstwerke mit einem geschätzten Wert von ca. € 3,0 Mio. Der Verwalter beabsichtigt, diese Kunstwerke über Versteigerungen zu veräußern. Nach einer vorläufigen Schätzung des Verwalters, können die Anleger aller Voraussicht nach, mit einer Rückzahlung in Höhe von 10-30% der erlittene Verluste rechnen, erklärt RA Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. Voraussetzung für eine solch hohe Insolvenzquote ist jedoch u.a., dass ein Teilbereich des Geschäftsbetriebs der EECH fortgeführt und die festgestellten Vermögenswerte zu den bereits ermittelten Schätzwerten veräußert werden können. Nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters ist jedoch frühestens in 12 Monaten mit einer ersten Auszahlung an die Gläubiger zu rechnen. Im Rahmen der Versammlung wurde sodann ein aus fünf Personen bestehender Gläubigerausschuss gewählt, der sich aus drei Rechtsanwälten, einem Mitarbeiter des Hamburger Finanzamts und einem Anleger der EECH zusammensetzt. Neben RA Andreas Eickhoff von der Kapitalanlagerechts spezialisierten Kanzlei Resch-Rechtsanwälte aus Berlin wurden RA István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin sowie RA Matthias Gröpper aus Hamburg einstimmig in den Gläubigerausschuss gewählt. Aufgabe des Gläubigerausschusses ist die Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters.
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