Düsseldorf: Stilllegung von ARD und ZDF ist kein Problem - Hat da Robbie Williams mitgeholfen, daß die Stilllegung von ARD und ZDF wirklich nicht schwierig ist und das Land endlich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und TV befreit wird? So sieht es nämlich der Beschluß des Verwaltungsgericht Düsseldorf 27 K 4132/07. Die erweiterte Klage zur Stilllegung der unflätigen gierigen GEZ-Sender, dabei ist die Gebühr verfassungswidrig, ist weder eine besondere Schwierigkeit noch tatsächlich hat die Klage eine grundsätzliche Bedeutung, so wiehert Frau Bourceau-Faßbender Verwaltungsgerichtsbeschäftigte. Hatte doch das Bundesverfassungsgericht schon in 1 BvL 30/88 geurteilt: GEZ-Gebühren sind verfassungswidrig, solange die Sender Werbung ausstrahlen und auf Quote achten, denn unabhängig sollten die Sender sein. Das hat sogar das Justiziariat des WDR in seinem Schreiben Me-ma/1010CrämerRF bestätigt. Schade denken sich wohl Frau Apellhoff-Klante, eigentliche Vorsitzende Richterin mit Richter(in) Helmbrecht und Richter(in) von Szczepanski, die alle nicht den Beschluß unterschrieben hatten.
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