Düsseldorf: Stilllegung von ARD und ZDF ist kein Problem
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Pressemeldung von:
Conny Crämer
Hat da Robbie Williams mitgeholfen, daß die Stilllegung von ARD und ZDF wirklich nicht schwierig ist und das Land endlich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und TV befreit wird? So sieht es nämlich der Beschluß des Verwaltungsgericht Düsseldorf 27 K 4132/07. Die erweiterte Klage zur Stilllegung der unflätigen gierigen GEZ-Sender, dabei ist die Gebühr verfassungswidrig, ist weder eine besondere Schwierigkeit noch tatsächlich hat die Klage eine grundsätzliche Bedeutung, so wiehert Frau Bourceau-Faßbender Verwaltungsgerichtsbeschäftigte. Hatte doch das Bundesverfassungsgericht schon
in 1 BvL 30/88 geurteilt: GEZ-Gebühren sind verfassungswidrig, solange die Sender Werbung ausstrahlen und auf Quote achten, denn unabhängig sollten die Sender sein. Das hat sogar das Justiziariat des WDR in seinem Schreiben Me-ma/1010CrämerRF bestätigt.
Schade denken sich wohl Frau Apellhoff-Klante, eigentliche Vorsitzende Richterin mit Richter(in) Helmbrecht und Richter(in) von Szczepanski, die alle nicht den Beschluß unterschrieben hatten. So hatte die Verwaltungsbeschäftigte nur beglaubigt, daß kein Richter unterschrieben hat. Als Gegner von Conny (Cornelia) Crämer tritt das Justiziariat des WDR und der Ministerpräsident des Landes NRW an. Verhandelt soll am 27.11.2007, morgens um 09.15 Uhr, im Sitzungssaal IV, Raum 235, im Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Ladung zur Verhandlung wurde leider auch nicht von der Vorsitzenden Richterin Appelhoff-Klante unterschrieben. Laut Grundsatzurteil 1 BvR 383/00 müssen Beschlüsse von Richtern unterschrieben sein, sonst ist nichts ergangen, kostet aber der jeweiligen Landeskasse zusätzlich 50.000 DM, die direkt in die Taschen der Anwälte fließen, oder wenn die Betroffenen selber vortragen in deren. Haben Richter nichts unterschrieben, ist laut vieler Urteile des Bundesverfassungsgericht nun mal nichts ergangen. Immerhin ist nun die Einstellung von Düsseldorf zu den Betrügern und Lügnern der Öffentlich-Rechtlichen Fraktion bekannt. Ein unwichtiger Haufen, ohne jedwede Bedeutung, die Megastars hintergehen. Denn laut Artikel 18 GG darf kein Journalist seine Pressefreiheit missbrauchen und gegen das Grundgesetz verstoßen und trotzdem wird es jeden Tag so gehandhabt – wahrlich ein leichte Entscheidung zur Stilllegung, wenn nur die Richter unterzeichnet hätten.
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Die Realität
(von Hein Blöd)
Noch mehr geistiger Dünnpfiff von Frau Crämer, soll ich lachen oder weinen.... warum Businessportal das zulässt ist echt peinlich
Kommentare
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